Wirtschaft | Dolmetscher

Übersetztes Italienisch reicht nicht

Ab 2020 soll bei Übersetzern, die für öffentliche Verwaltungen arbeiten, genauer hingeschaut werden. Südtirols Dolmetscher hatten über Qualitätsmängel geklagt.
Duden
Foto: Pixabay

Die Ansage von Ulrike Egger Anfang August war klar und deutlich: “Die Sprache in Südtirol leidet unter der mangelnden Qualität von Übersetzungen. Das wollen wir ändern.” Wir, das sind die Südtiroler Dolmetscher. Sie sehen sich bei den öffentlichen Ausschreibungen von Übersetzungsleistungen benachteiligt. Diese werden oftmals an billigere, provinzfremde Anbieter vergeben, denen häufig kulturelles Hintergrundwissen fehlt. Was sich wiederum auf die Qualität der Übersetzungen auswirkt.
Da kommt es schon einmal vor, dass in der Pressemitteilung einer Südtiroler Gemeinde von “Bauzanern” die Rede ist anstatt von “Boznern”.

“Viele Übersetzungen ins Deutsche sind nicht Deutsch, sondern schlichtweg übersetztes Italienisch”, kritisierte Ulrike Egger, Präsidentin im Südtiroler Dolmetscherverband, vor wenigen Wochen.
Nun gibt es gute Nachrichten für die Berufsgruppe. Ab 2020 soll bei öffentlichen Ausschreibungen von Sprachdienstleistungen eine Qualitätsgarantie eingeführt werden.

 

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Die Aufträge zur Vergabe von Übersetzungsleistungen werden über den elektronischen Markt des Landes (EMS) abgewickelt. Dort gibt es seit 2017 den sogenannten “Katalog der Sprachdienstleistungen für öffentliche Verwaltungen in Südtirol”. Darin kann sich jeder eintragen, der erklärt, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, wie etwa Kenntnis der regionalen sprachlichen Gepflogenheiten oder der sprachlichen, kulturellen Besonderheiten der Provinz.

“Das Problem liegt darin, dass diese Voraussetzungen theoretisch sicherstellen sollen, dass Übersetzer und Dolmetscher beauftragt werden, die unseren sprachlichen und kulturellen Besonderheiten gerecht werden”, erklärt Ulrike Egger. Praktisch aber würden Aufträge an Personen vergeben, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Auch, weil die Anträge auf Eintragung in den Katalog nicht fachkompetent geprüft würden, so Egger.

Nun habe der zuständige Landesrat Philipp Achammer die Anliegen des Berufsverbandes in die Landesregierung gebracht. Die habe eine Lösung herbeiführen können, teilen die Dolmetscher mit.

Ab Jänner 2020 sollen intellektuellen Dienstleistungen, wie es die Sprachdienstleistungen sind, aus dem Katalog der Waren- und Dienstleistungen im Vergabeportal entfernt und andere objektive, qualitative Auswahlkriterien vorgesehen werden. Dafür soll ein Leitfaden für die Beauftragung von Sprachdienstleistungen ausgearbeitet werden.

Mit ihren Vorstandsmitgliedern Evelyn Tarasconi und Evi Dalcomune zeigt sich Ulrike Egger erfreut und bedankt sich bei den politischen Entscheidungsträgern “für den rasche Behandlung dieser Problematik”.

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gorgias

Der Zweisprachigkeitsnachweis C1 ist einen Kack Wert. Man braucht die Sprache nicht können um so einen zu bekommen.
Ein Zertifikat von einem Goethe Institut in Süditalien zu erhalten ist eine Farce.
Nebenbei ist die Zweisprachigkeitsprüfung von der landesinternen Abteilung auch ein Witz. Die Prüfung auf Niveau C1 ist leichter als jene in B2 für Englisch von der Cambridge.

Nebenbei hat man sich nie bemüht eine standardisierte Verwaltungssprache zu entwickeln. Terminologien werden oft mehrmals neu Erfunden. Und Übersetzen ist eine Tätigkeit die auch eine gewisse Qualifikation voraussetzt, die man nicht so einfach nebenbei erlernt und sei es man habe den Zweisprachigkeitsnachweis C1 verdienterweise.

Mi., 18.09.2019 - 17:40 Permalink