Politik | Absurdität

Die Abschiebung

Die Hochpustertaler Gemeinden verlangen, dass alle Personen, die einen Zweitwohnsitz haben, umgehend Südtirol verlassen und in ihre Heimatgemeinde zurückkehren. Update.
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Foto: Tourismusverband Hochpustertal
Die Gemeinden kassieren viel Geld, die Wirtschaft verdient ordentlich an ihnen und man wirbt um sie. So ist es in Friedenszeiten.
Inzwischen befindensich Italien und Südtirol aber im Krieg. Im Krieg gegen die Corona-Pandemie. In Kriegszeiten gilt das alles nicht mehr. Die elementarsten Bürgerrechte werden außer Kraft gesetzt,und das Land verwandelt sich über Nacht in einen Polizeistaat mit Ausgangssperre.
Welche Blüten diese Ausnahmesituation dabei treiben, kann man jetzt in Südtirol verfolgen. Auf den Straßen von Innichen und Sexten werden die Bewohner nicht nur nach der obligatorischen Eigenerklärung gefragt, die es erlaubt,aus triftigen Gründen das Haus zu verlassen. Man geht in denHochpustertaler Gemeinden viel weiter. Die Menschen werden von der Gemeindepolizei auch nach ihrem Wohnsitz und Hausarzt gefragt.
Der Grund liegt an einem Dekret, das man seit heute südtirolweit so restriktiv interpretiert, dass es einer amtlichen Abschiebung gleich kommt.
An diesemFreitag hat der Sextner Bürgermeister Fritz Egarter folgende offizielle Mitteilung verschickt:
 
Die Mitteilung ging über den Tourismusverein an alle Tourismustreibenden in Sexten.
Schon am Donnertag hat die Innichner Bürgermeisterin Rosmarie Burgmann eine ähnliche „dringende Mitteilung“ verschickt.
Burgmann schreibt darin:
 
„Hingewiesen auf Art. 1, Abs. 1, Buchst. a) des DPMR vom 08.03.2020, der besagt, dass sich Personen von ihrem Wohnort nur aus arbeits- oder gesundheitlichen oder aus Gründen zwingender Notwendigkeit entfernen dürfen. Im Falle von Kontrollen durch die Polizeikräfte ist eine Eigenerklärung abzugeben, in der erklärt wird, warum man sich vom Wohnort entfernt hat; 
FORDERT
alle Personen auf, die sich aktuell auf dem Gemeindegebiet von Innichen befinden, aber ihren Wohnsitz und Hausarzt außerhalb der Provinz Bozen haben, sich umgehend in der Gemeinde Innichen unter der Telefonnummer 0474/916682 bzw. E-Mail Adresse [email protected] bzw. bei den Ordnungskräften zu melden.“
 
 
Der Sinn dieser Aktion, die sich keineswegs auf die beiden Hochpustertaler Gemeinden beschränkt, sondern über das Gadertal  und Grödenin ganz Südtirol angewandt wird, ist eindeutig. Alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz und ihren Hausarzt nicht in der Gemeinde haben, müssen das Dorf verlassen.
Während das staatliche Dekret von Regierungschef Giuseppe Conte eine Kann-Bestimmung vorsieht, die besagt, dass jeder Bürger und jede Bürgerin jederzeit an ihren Wohnsitz zurückkehren kann, wird hier die Gesetzlage zu einer Muss-Bestimmung uminterpretiert.
„Ich bin seit vielen Jahren mehr als ein halbes Jahr in Sexten“, ist ein Mailänder empört, der seit Ende November in seiner Zweitwohnung in Sexten lebt und sich an alle gesetzlichen Vorgaben zum  Covid 19 Virus hält, „und jetzt soll ich über Nacht nach Mailand zurückgeschickt werden“.
Obwohl eine erzwungene Fahrt der Menschen über Hunderte von Kilometern auch aus sicherheitspolitischen und hygienischen Gründen ein völliger Widersinn ist, scheint man in Südtirol diese Gangart umsetzen zu wollen.
Diese amtliche Abschiebung rückt auch den Aussagen von HGV-Präsident Manfred Pinzger im Salto.bz-Interview in ein neues Licht. Weil die Hotels geschlossen sind, wissen viele ausländische Saisonarbeiter nicht mehr wohin. Ihre Heimatländer – wie etwa Rumänien oder Slowenien – lassen sie nicht einreisen. Mit diesen kommunalen Verordnungen dürfen sie aber auch am Arbeitsplatz nicht mehr bleiben, weil sie weder Wohnsitz noch Hausarzt in der Gemeinde haben. Sie alle sind damit ebenso von dieser Abschiebung direkt betroffen.
Wie heißt es doch in der klassischen Südtirolwerbung: „Zu Gast in Südtirol...“
Das gilt ab heute nicht mehr. Denn der Gast wird abgeschoben.

Update am 13.03.2020 um 17.15 Uhr

Die Maßnahmen der Hochpustertaler Gemeinden fußen auf das Notdekrert Nr 8/2020 vom 12.03.2020, das Landeshauptmann Arno Kompatscher am Donnerstag erlassen hat. Dort heißt es auf Seite 7:
 
"Der Landeshauptnann verordnet den Touristen, Feriengästen, Urlaubsreisenden und aus sonstigen Gründen auf dem Landesgebiet anwesenden Menschen, die in Südtirol nicht ihren Wohnsitz haben, die Rückkehr zum eigenen Wohnsitz anzutreten, damit sie eventuell die Versorgung durch den eigenen Allgemeinarzt oder Kinderarzt freier Wahl in Anspruch nehmen können."

Ein Zweitwohnung in Südtirol fällt anscheinend unter "sonstige Gründe". Demnach muss man zwar die GIS und alle anderen Steuern zahlen, wird es aber ernst, wird man abgeschoben. 

 
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Massimo Mollica Fr., 13.03.2020 - 15:16

Complimenti! Chissà se questa gente va regolamente in Chiesa a prendere la Particola. E penso anche ai poveretti che lavorano stagionalmente e non hanno residenza! Compliemnti vivissimi! APPLAUSI

Fr., 13.03.2020 - 15:16 Permalink
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Peter Gasser Fr., 13.03.2020 - 15:32

Antwort auf von Massimo Mollica

Wäre ich aus Mailand und wäre in meinem 2.-Wohnsitz in Südtirol, würde mich kein Mensch dazu bringen und bringen können, jetzt nach Mailand zu fahren.
Das ist unsittlich und widerspricht Anstand und Moral - zudem widerspricht es jedem Prinzip, die eigene Gesundheit und jene der Familienmitglieder zu schützen.
Wollen wir nun primitivste Menschenrechte außer Kraft setzen?

Fr., 13.03.2020 - 15:32 Permalink
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Sylvia Rier Fr., 13.03.2020 - 16:54

Man wird ein bisschen unterscheiden müssen: Es ist tatsächlich unsittlich und unappetitlich, den im Text beschriebenen "Mailänder, der seit November in Sexten ist" auszuweisen.

Anders gelagert ist die Sache bei den "furbi", die erst in diesen letzten Tagen und Wochen angereist sind, aus roten Zonen, auch nur fürs Wochenende. Die gehören tatsächlich bestraft, und nach Hause geschickt. Aber hallo.

Fr., 13.03.2020 - 16:54 Permalink
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Sylvia Rier Fr., 13.03.2020 - 17:17

Antwort auf von Peter Gasser

doch. weiß ich genau. und noch vor zwei Tagen hat eine aus Lodi (!) hier angerufen, den Hydrauliker, um ihn zu fragen wie es ausschaut, auf der Autobahn Bozen Nord, ob man ab- und wieder auffahren kann (ich stand grad zufällig daneben, und war fassungslos). Nur eine von vielen.

Fr., 13.03.2020 - 17:17 Permalink
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ceteris paribus Fr., 13.03.2020 - 17:11

naja hier finde ich, vermengt der Autor doch einiges.

Die staatliche Bestimmung sieht vor, dass Bürger*innen an ihrem Wohnsitz bleiben müssen und nur in begründeten Ausnahmefällen diesen verlassen dürfen. Es ist mir nicht bekannt, dass Urlaub, oder möglicherweise die Hoffnung auf ein (noch) intaktes Gesundheitssystem (?) als begründeter Ausnahmefall angeführt wären...

Dass das Dekret die Kann-Bestimmung der Rückkehr an den eigenen Wohnsitz enthält, ist doch wohl logisch - wie sonst sollten die Menschen nach Hause kommen? #zirkelschluss

Alles in allem halte ich es für eine rigide aber in diesen Zeiten nachvollziehbare Entscheidung, auch um der Funktionsfähigkeit des Gesundheitsbetriebes willens.

Wenn die eigene Hütte brennt, werden sie auch schauen dass die Gäste das Haus verlassen.

Fr., 13.03.2020 - 17:11 Permalink
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Peter Gasser Fr., 13.03.2020 - 17:23

Antwort auf von ceteris paribus

Es brennt nicht die "eigene Hütte", wie Sie schreiben - sondern die des Gastes, in die Sie ihn zurückschicken wollen.
Natürlich ist klar, dass niemand jetzt anreisen darf.
Aber wer da ist darf auch nicht zurückgeschickt werden.
Das ist irrational und inhuman.
Das widerspricht dem primitivsten Menschenrecht - jemanden, womöglich mit Kindern, in ein Seuchengebiet zu schicken!

Fr., 13.03.2020 - 17:23 Permalink
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Salto User
Sepp.Bacher Sa., 14.03.2020 - 11:48

Antwort auf von Peter Gasser

Ja das ist auch meine Logik und Anschauung. Gestern sah man in der Tagesschau die Meraner Stadtpolizei, die eine alte Dame, die allein an der Passer in der Sonne auf einer Bank saß, nach Hause schickten. Was ändert das? Von wem soll sie angesteckt werden oder wen soll sie anstecken. Außerdem sollen alte Menschen ja sich Bewegen und in die Sonne gehen.
Und so sehe ich es auch bezüglich der Gäste in eigenen Wohnungen, wenn sie schon hier sind. Man hat sie ja angeworben, man bietet ihnen im Sommer sogar - wahrscheinlich kostenlose - ärztliche Betreuung. Die Krankenhäuser verdienen an den Patienten, die von außen kommen, und jetzt will man wegen dieser Gäste, die ja die gleiche Wahrscheinlichkeit, angesteckt zu werden, wie wir, verschicken?!. Und sie halten sich sicher auch an die neuen Bestimmungen. Und wenn die Gäste und potentiellen Patienten von Mailand bzw. der Lombardei kommen, dann sollen Sie auch unsere Solidarität haben!!

Sa., 14.03.2020 - 11:48 Permalink
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rotaderga Fr., 13.03.2020 - 17:43

Hingewiesen auf Art. 1, Abs. 1, Buchst. a) des DPMR vom 08.03.2020
Und genau mit folgendem Satz endet Buchst. a)

E' consentito il rientro presso il proprio domicilio, abitazione o residenza.
Es ist erlaubt zum Heim, seiner Wohnung oder Residenz zu gelangen.
Der Betroffene selbst darf über seinen Verbleib entscheiden.

Fr., 13.03.2020 - 17:43 Permalink
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gorgias Fr., 13.03.2020 - 18:51

Es ist nicht praktikabel offiziell festzustellen wer wie lange sich bereits vor dem Ausbruch der Epidemie sich im Zweitwohnsitz befunden hat.
Würde man es zulassen, dass Menschen mit Zweitwohnsitz sich es aussuchen können, wo sie sich aufhalten, würde das bald dazu führen, dass man in Südtirol einen Seuchentourismus haben würde. Vieleicht schleppen gerade Personen aus einer Krisenregion den Virus zu uns.
Nebenbei haben doch vorwiegend wohlhabende Personen einen Zweitwohnsitz. Was ist mit all jenen die keinen Wohnsitz außerhalb einer Brennpunktzone haben?

Nebenbei sind wohl die Südtiroler Gesundheitssysteme doch vorwiegend für Personen mit Hauptwohnsitz in Südtirol. Jetzt sollen jene die sich bei uns eine Zweitwohnung leisten können, die 11 Monate im Jahr leer steht auch noch zu ungunsten jener die hier leben die Gesundheitssysteme überlasten.

Fr., 13.03.2020 - 18:51 Permalink
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Peter Gasser Sa., 14.03.2020 - 09:06

Antwort auf von gorgias

Wenn jemand an meine Zweitwohnung in Gröden klopfen würde (ich habe keine) mit der Aufforderung, ich solle mit Frau und Kindern nach Mailand in den Seuchenherd fahren, würde ich diesen an einige der ersten Kapitel der italienischen Verfassung und an die Menschenrechtskonvention verweisen - und ihn dringend ersuchen, der Gesundheit aller wegen SELBST zuhause zu bleiben. Ausserdem habe er mein Hausrecht zu respektieren und die Schwelle nicht zu übertreten.
In Zeichen der Krise zeigt sich die Fratze der Unmenschlichkeit.

Sa., 14.03.2020 - 09:06 Permalink
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gorgias Sa., 14.03.2020 - 18:44

Antwort auf von Peter Gasser

Damit das Virus sich nicht verbreitet, ist es notwendig, dass Menschen sich nicht von der Krisenherden herausbewegen und so die Krankheit noch schneller verbreiten. DAMIT das nicht passiert, braucht es eine klare Regelung um dies zu verhindern. Die beste Lösung ist das Hauptwohnsitzprinzip einzuführen. Denn wer wird im Nachhinein noch feststellen können wie lange sich jemand hier befindet? Wenn sich das rumspricht werden hier über Nacht nach und nach alle Zweitwohnungen besetzt werden sein und alle behaupten, sie sind vor dem inkrafttreten der Verordnung schon dagewesen. Soll dann die Polizei anfangen hier zu ermitteln?

Nebenbei wird sich diese Epidemie nicht eindämmen lassen, sondern höchstens verlangsamen und verzögern so dass die Anzahl der gleichzeitig offenen kritischen Fälle möglichst niedrig gehalten wird, um so vielen Personen wie möglich, die es nötlig haben eine Intensivbehandlung zu ermöglichen.

Das Virus wird sich bald bei uns auch ausbreiten, dann werden wir auch nicht nach Österreich ausweichen können. Dann werden wir es hier genauso ausstehen müssen wie in Mailand.

>In Zeichen der Krise zeigt sich die Fratze der Unmenschlichkeit.<

Diese Krise zeigt höchstens, dass sich einige gerne moralisch über andere stellen möchten und nicht bereit sind die Sachlichkeit aufzubringen, um die Maßnahmen die diese Notsituation am bestmöglichen für alle zu bewältigen nötig ist, aufbringen wollen.

Sie betrachten es aus der Position aus Einzelschicksalen, so gerät aber alles noch mehr aus den Fugen. Am Ende werden ca. 60 - 70% der Bevölkerung infiziert gewesen sein, bevor die Herdenimmunität vorhanden ist. Mit Ihren Vorschlägen, werden aber weit mehr kritische Fälle tödlich enden.

Sa., 14.03.2020 - 18:44 Permalink
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Peter Gasser Sa., 14.03.2020 - 18:54

Antwort auf von gorgias

„Diese Krise zeigt höchstens, dass sich einige gerne moralisch über andere stellen möchten und nicht bereit sind die Sachlichkeit aufzubringen, um die Maßnahmen die diese Notsituation am bestmöglichen für alle zu bewältigen nötig ist, aufbringen wollen“:
Sie tun das, was Sie gerne tun: sich selbst etwas zusammenbauen, um andere in ein schlechtes Licht zu rücken.
Sie reden davon, dass man verhindern muss, dass Menschen sich jetzt zwischen Provinzen bewegen; gleichzeitig wollen Sie einige aus Südtirol nach Mailand in den Seuchenherd schicken.
Ich sprach davon, dass Menschen sich ebenso nicht zwischen den Provinzen bewegen sollen, und jene, die BEREITS HIER SIND, auch hier in IHREN WOHNUNGEN bleiben sollen.
Wenn Sie schon in Ihrer bewusst unrichtig konstruierenden Art andere schlechtschreiben wollen, dann tun Sie dies gefälligst unter Nennung Ihres vollen Namens.
Ansonsten bleiben Sie korrekt, die Zeit ist zu Ernst für diese „Spiele“.
Ich bin seit 2 Wochen mit Husten und Unwohlsein zuhause.

Sa., 14.03.2020 - 18:54 Permalink
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gorgias Sa., 14.03.2020 - 19:20

Antwort auf von Peter Gasser

>Sie tun das, was Sie gerne tun: sich selbst etwas zusammenbauen, um andere in ein schlechtes Licht zu rücken.<

Dann sparen Sie sich solche Phrasen:
>In Zeichen der Krise zeigt sich die Fratze der Unmenschlichkeit.<

>Ich sprach davon, dass Menschen sich ebenso nicht zwischen den Provinzen bewegen sollen, und jene, die BEREITS HIER SIND, auch hier in IHREN WOHNUNGEN bleiben sollen.<

Es ist aber kaum praktikabel zu kontrollieren, ab wann jemand hier ist oder nicht. Es braucht eine klare und umsetzbare Regelung. Ich habe das doch genau erörtert. Haben Sie das beim Lesen übersehen oder warum gehen Sie darauf nicht ein? Wie schon gesagt: Sparen Sie sich doch diese moralische Überlegenheitsattitüde. Und widerlegen Sie statt dessen meine Argumentation, warum es ist sinnvoll ist so eine Regelung einzuführen.

>Ansonsten bleiben Sie korrekt, die Zeit ist zu Ernst für diese „Spiele“.<

Die Spielchen treiben höchstens Sie. Im ersten Durchgang gehen Sie auf die Einwände nicht ein. Wenn man Sie im zweiten nochmals herausstreicht und es Ihnen nicht mehr möglich ist, diese zu ignorieren, brechen Sie die Diskussion ab. Beweisen Sie doch dass ich mit dieser Voraussage falsch liege und erklären Sie mir bitte wie man praktikabel feststellen kann wer seit wann sich in der Zweitwohnung befindet. Und wie Zumutbar es ist, dass die Polizei dauernd konrolliert, wer neu über Nacht hinzukommt.

>Ich bin seit 2 Wochen mit Husten und Unwohlsein zuhause.<
Auch wenn das mit dem Artikel und den von uns diskutierten Punkt rein gar nichts zu tun hat, und deplaziert und irritierend ist, dass Sie das gerade hier erwähnen müssen, wünsche ich Ihnen trotzdem gute Besserung.

Sa., 14.03.2020 - 19:20 Permalink
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Peter Gasser Sa., 14.03.2020 - 18:59

Antwort auf von gorgias

„Mit Ihren Vorschlägen, werden aber weit mehr kritische Fälle tödlich enden“:
Bitte nennen Sie diese Vorschläge, von denen Sie sprechen, andernfalls werde ich diesen Beitrag zur Anzeige bringen: was erlauben Sie sich!!!
Und ich werde mir von salto Ihre Identität geben lassen.
Entschuldigen Sie sich!

Sa., 14.03.2020 - 18:59 Permalink
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Stereo Typ Fr., 13.03.2020 - 21:21

Naja, die Besitzer der Zweitwohnungen, die aus Oberitalien kommen, können evtl. doch ins Hochpustertal, wenn beispielsweise die Ehefrau (oder der Ehemann) seinen/ihren Wohnsitz in eine Hochpusterer Gemeinde verlegt hat. Dann ist es ja die Wohnsitzgemeinde.

Fr., 13.03.2020 - 21:21 Permalink
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ceteris paribus So., 15.03.2020 - 10:15

Antwort auf von simon tinkhauser

Selbstverständlich ist es möglich - die Personen leben nicht hauptsächlich dort, wo sie ihren gemeldeten Wohnsitz haben. Jetzt da sie am Wohnsitz bleiben müssen, haben sie natürlich ein Problem - teilweise wäre es gar nicht mehr möglich dort zu wohnen.

Denn wie Sie oder Ihr Steuerberater sicherlich wissen: die Kontrollen dazu sind seitens der Gemeinden....nunja: laizzez faire....

So., 15.03.2020 - 10:15 Permalink
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Meister Haus Sa., 14.03.2020 - 10:32

Viruslektionen ohne Ende: da zeigt es sich wieder einmal, wie die politisch (mit entsprechender Gesetzgebung – z.B. Raumordnung) unterstütze individuelle Gier nach Profitmaximierung zum Schaden der Gemeinschaft gereicht. Nachdem der heilige freie Immobilienmarkt u.a. bereits den Wohnraum für junge Menschen unerschwinglich gemacht hat, bedroht er anscheinend nun auch die für unsere Bevölkerung verfügbaren Betten in den Intensivstationen unseres Landes.
Da gäbe es aber die Möglichkeit, öffentlich Buße und Abbitte zu leisten: wer mehr als eine Wohnung in den letzten 10 Jahren an „Auswärtige“ verkauft hat, könnte freiwillig nach Brescia oder Mailand auswandern.

Sa., 14.03.2020 - 10:32 Permalink
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Klemens Riegler Mo., 16.03.2020 - 15:46

Na ja, eigentlich schwieriges Thema; Auch ein Zweit-Wohnsitz ist schließlich ein Wohnsitz. Und wie schon öfters bemerkt, dürften gar einige (Er - Sie - Kinder) sogar ihren Erst-Wohnsitz dort haben.

Mo., 16.03.2020 - 15:46 Permalink