Wirtschaft | Detailhandel

Was offen halten darf

In der Corona-Verordnung, die ab heute in Kraft ist, ist eine Reihe von Ausnahmen für Geschäfte vorgesehen, die nicht schließen müssen.
Bolzano
Foto: Othmar Seehauser

Erst gegen Dienstag Abend wurde die Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 63 veröffentlicht, mit der ab heute (4. November) und bis 22. November, wegen des anhaltenden Corona-Infektionsgeschehens landesweit neue Einschränkungen gelten.

Auch Geschäfte müssen schließen – was die Handelstreibenden auf die Barrikaden getrieben hat. Zusammen mit der Verordnung wurde allerdings eine lange Liste mit den Ausnahmen veröffentlicht. Folgende Tätigkeiten dürfen weiterhin von Montag bis Samstag geöffnet halten – auch in den Cluster-Gemeinden, für die aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos strengere Sonderregelungen gelten:  

  • Großmärkte (nur Lebensmittel)
  • Supermärkte (nur Lebensmittel)
  • Lebensmitteldiscounter (nur Lebensmitteln)
  • Minimärkte und andere nicht spezialisierte Verkaufsstellen von Lebensmitteln
  • Detailhandel mit Tiefkühlprodukten
  • Detailhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren in Fachgeschäften (Ateco-Code 47.2)
  • Detailhandel mit Treibstoffen für Fahrzeuge in Fachgeschäften
  • Detailhandel mit informatischen und Telekommunikationsgeräten (ITC) in Fachgeschäften (Ateco-Code: 47.4) (dürfen auch sonntags offen halten, Anm.d.Red.)
  • Detailhandel mit Eisenwaren, Farben, Flachglas sowie Elektro- und thermohydraulischen Artikeln
  • Detailhandel mit hygienischen und sanitären Artikeln
  • Detailhandel mit Beleuchtungsartikeln
  • Detailhandel mit Zeitungen, Zeitschriften und Magazinen (darf auch sonntags offen halten, Anm.d.Red.)
  • Apotheken (dürfen auch sonntags offen halten, Anm.d.Red.)
  • Detailhandel in anderen Fachgeschäften mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten (dürfen auch sonntags offen halten, Anm.d.Red.)
  • Detailhandel mit gesundheitlichen und orthopädischen Artikeln in Fachgeschäften
  • Detailhandel mit Parfüm- und Toilettenartikeln sowie zur persönlichen Hygiene
  • Detailhandel mit kleinen Haustieren
  • Detailhandel mit optischem und fotografischem Material
  • Detailhandel mit Brennstoffen zum häuslichen Gebrauch und zum Heizen
  • Detailhandel mit Seifen, Waschmitteln, Poliermitteln und Ähnlichem
  • Detailhandel mit jeglichen Produkten über das Internet
  • Detailhandel mit jeglichen Produkten über das Fernsehen
  • Detailhandel jedweder Art von Produkten mittels Fernkommunikation, Radio, Telefon
  • Handel mittels Automaten
  • Detailhandel mit Schreibwaren und Bürobedarfsartikeln
  • Detailhandel mit neuen Büchern in Fachgeschäften
  • Detailhandel mit Ersatzteilen für Autos, Fahr- und Motorräder

 

Indes hat auch Ministerpräsident Giuseppe Conte in der Nacht auf Mittwoch das angekündigte Dekret unterzeichnet, mit dem in Italien ein Ampelsystem eingeführt wird. Zu den Regionen, die auf “rot” geschaltet werden sollen, zählt auch Südtirol (ohne Trentino). Damit würden weitere Einschränkungen gelten, etwa was die Bewegungsfreiheit zwischen und in den Gemeinden betrifft. Die definitive Einstufung durch das Gesundheitsministerium wurde noch nicht vorgenommen. Das Dekret tritt ab Donnerstag, 5. November, in Kraft und gilt bis 3. Dezember.