Umwelt | Pestizidprozess

Freispruch für Schiebel

Der Buchautor Alexander Schiebel wurde vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Prozess gegen Karl Bär geht weiter.
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Foto: Jörg Farys

Das Bozner Landesgericht hat den österreichischen Buchautor und Pestizidkritiker Alexander Schiebel heute im Prozess wegen vermeintlich übler Nachrede freigesprochen. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass der Tatbestand der üblen Nachrede nicht vorliege. Schiebel hatte in seinem Buch “Das Wunder von Mals” und in seinem gleichnamigen Film den hohen Pestizideinsatz in den Apfelplantagen Südtirols scharf kritisiert.

Schiebel zeigte sich im Interview mit Rai Südtirol erleichtert über den Freispruch und erstaunt über den Zustand der Justiz in Italien. „Sie hat die Dinge blitzschnell richtig eingeordnet. Es gibt hier kein Delikt, keine Tat, niemand hat irgendjemanden diffamiert“. Der Strafprozess wegen übler Nachrede gegen den Agrarwissenschaftler Karl Bär vom Umweltinstitut München geht hingegen weiter.

 

“Der Freispruch für Alexander Schiebel ist ein Freispruch für alle, die seit Jahren den hohen Pestizideinsatz in Südtirol kritisieren. Kein Pestizidkritiker und keine Pestizidkritikerin sollte jetzt noch befürchten, in Südtirol vor Gericht gezogen zu werden. Dies ist ein großer Sieg für die Meinungsfreiheit und gleichzeitig ein Denkzettel für Landesrat Arnold Schuler, der diese absurden Prozesse erst in die Wege geleitet hatte. Nun muss auch endlich der Prozess gegen mich beendet werden“, äußerte sich Bär zum Ausgang des heutigen Prozesstages.

Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler hatte seit September 2020 wiederholt öffentlich verlautbart, die Anzeigen gegen Bär zurückzuziehen und damit den Prozess zu beenden. Am Mittwoch zogen sich Schuler und die Südtiroler Obstwirtschaft tatsächlich als Nebenkläger aus dem Strafprozess zurück. Zwei Bauern weigern sich allerdings bisher, die Strafanträge zurückzuziehen, weshalb der Prozess gegen Bär weiterhin seinen Lauf nimmt. Der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 22.10.2021 gesetzt. 

Anlass der Klage gegen Karl Bär vom Umweltinstitut München war die provokative Kampagne „Pestizidtirol“ im Sommer 2017. In deren Rahmen platzierte die Münchner Umweltschutzorganisation ein Plakat in der bayerischen Landeshauptstadt, das eine Tourismus-Marketing-Kampagne für Südtirol sowie die Südtiroler Dachmarke laut eigenen Angaben satirisch verfremdete und die Bezeichnung “Pestizidtirol” statt Südtirol verwendete. 

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Hartmuth Staffler Fr., 28.05.2021 - 22:12

Der Giftspritzer Schiebel ist erstaunlich empfindlich, wenn einmal er selbst kritisiert wird. Offensichtlich hat er eine etwas verquere Auffassung von Meinungsfreiheit.

Fr., 28.05.2021 - 22:12 Permalink
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Manfred Klotz Sa., 29.05.2021 - 07:38

Das einzige Glück Schiebels ist, dass sich die Nebenkläger zurückgezogen haben. Wo kein Kläger, da kein Richter. Das sollte ihm schon bewusst sein. Bin auf die Urteilsbegründung gespannt. Ich kann mir nur vorstellen, dass der Freispruch darauf begründet ist, dass er keinen klaren Adressaten für seine Behauptung, Bauern würden den Tod von Menschen fahrlässig in Kauf nehmen, genannt hat. Und dennoch behauptet er schon wieder "es wurde niemand diffamiert". Nimmt man den Freispruch als Präzedenzfall (ist mir schon klar, dass es dieses Konzept in der italienischen Rechtssprechung eigentlich nicht gibt), dann kann in Zukunft niemand verurteilt werden, wenn er eine Kategorie diffamiert. Viel Arbeit für die Gerichtsbehörde in Zukunft.

Sa., 29.05.2021 - 07:38 Permalink
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Franz Berger Mo., 31.05.2021 - 00:52

Schiebel und Bär haben die sicherlich notwendige Pestiziddebatte mehr vergiftet als befruchtet. Ich kann diese zwei arroganten Besserwisser einfach nicht mehr sehen und riechen. Je früher sie aus der Medienberichterstattung verschwinden, umso besser!

Mo., 31.05.2021 - 00:52 Permalink