Politik | leistbares Wohnen

Bis zu 3,5% Gemeindeimmobiliensteuer

Der Wohnungsnot in Südtiroler Gemeinden soll durch eine deutliche Steuererhöhung auf Zweitwohnungen und leerstehende Wohnungen entgegengewirkt werden.
Arno Kompatscher
Foto: ASP/Fabio Brucculeri

Die Gemeindeimmobiliensteuer soll für leerstehende Wohnungen, Zweitwohnungen und Baugrundstücke, deren Fertigstellung hinausgezögert wird, angehoben werden. Für Wohnungen, die zur langfristigen Bewohnung vermietet werden, wird sie hingegen gesenkt. Dies die Entscheidung der Landesregierung, die Landeshauptmann Arno Kompatscher in der Pressekonferenz am Dienstag bekannt gab.

Da die Kompetenz über die Gemeindeimmobiliensteuer seit 2015 bei der Provinz liegt, könne diese zur Steuerung gewisser Entwicklungen genutzt werden, erklärt Kompatscher. Durch die Entscheidung, die Gemeindeimmobiliensteuer für langfristige Vermietungen zu senken und für Zweitwohnungen, leerstehende Wohnungen und Baugrund, dessen Bebauung mehr als 35 Monate in Anspruch nimmt, deutlich anzuheben, soll langfristiges Vermieten an Attraktivität gewinnen und so der Wohnungsnot entgegengesteuert werden.

Diese Entscheidung der Landesregierung, die nun in den entsprechenden Gesetzgebungskommissionen des Landtags diskutiert werden soll, stütze sich auf die in der italienischen Verfassung vorgesehenen “soziale Funktion des Eigentümers”, so Kompatscher, wodurch soziale Ziele, wie jenes, leistbares Wohnen zu ermöglichen, unterstützt werden können.

Die Gemeindeimmobiliensteuer soll in jenen Gemeinden, die von einer akuten Wohnungsnot betroffen sind, um 2,5 bis 3,5 Prozent angehoben werden. Die Liste der betroffenen Gemeinden, wird jährlich per Beschluss der Landesregierung festgelegt. Das Gesetz soll ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten.