Politics | Generaldirektor

“Völlig haltlose Auslegung”

Wird die Ausschreibung des Postens von Thomas Schael wegen eines Formfehlers annulliert? Die Abteilung Gesundheit weist Meldungen darüber zurück.
Thomas Schael
Foto: LPA/ohn

Ein Gespenst geht um in Südtirol. Es trägt den Namen Thomas Schael. Wird sich die Landesregierung gezwungen sehen, den Ex-Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetrieb auf seinen alten Posten zurückzuhieven?
Diese Vermutung drängt sich immer mehr auf, nachdem die Tageszeitung am Samstag berichtete, dass die Ausschreibung der Stelle des Generaldirektors aufgrund eines Formfehlers angeblich annulliert werden muss. Weil der Wettbewerb nicht in der staatlichen “Gazzetta Ufficiale” sondern auf Landesebene veröffentlicht wurde. Damit verstoße das Land gegen die Bestimmungen des “Madia-Gesetzes”, so die Meldung. Demnach müsse jeder Generaldirektor, der im nationalen Verzeichnis eingetragen ist, an einer entsprechenden Ausschreibung teilnehmen können. Weil die Ausschreibung nun neu gestartet werden müsse, würde es zu zeitlichen Engpässen bei der Nominierung kommen – und weil unter den bisherigen Bewerbern nur Thomas Schael die Voraussetzung erfülle, im staatlichen Register eingetragen zu sein, seien der Landesregierung die Hände gebunden. Sie müsste den alten zum neuen Generaldirektor ernennen – oder aber den Sanitätsbetrieb unter kommissarische Verwaltung stellen. Doch auch der kommissarische Verwalter müsse vom italienischen Gesundheitsminister ernannt werden.
So zumindest die Darstellung in der Tageszeitung, die unter den Oppositionsparteien am Samstag Vormittag für einen erneuten Aufschrei sorgt. “Wenn sich diese Medienmitteilung so bewahrheitet, wären Kompatscher und die Landesregierung rücktrittsreif!”, poltert Sven Knoll (STF). Und Andreas Pöder (Bürgerunion) wirft dem Landeshauptmann und der Landesregierung vor, “Pfuscher” zu sein.

“Die Auslegung, wie in einigen Medienberichten dargelegt, ist völlig haltlos.”
(aus der Landesabteilung Gesundheit)


Aber es dauert nicht lange bis das Land auf die Nachricht reagiert. “Die Abteilung Gesundheit präzisiert, dass der Sanitätsgeneraldirektor nach Landesgesetz ernannt wird und weist andere in Medien dargelegte Vorgangsweisen zurück”, heißt es in einer Aussendung der Landespresseagentur, die am Samstag Vormittag verschickt wird. Der Verweis auf das staatliche “Madia-Gesetz” sei hinfällig, präzisiert die Landesabteilung Gesundheit – und legt dar, warum:
“In Kürze steht die Besetzung der Position des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin des Südtiroler Sanitätsbetriebs an. Dazu ist ein Wettbewerb im Laufen, der nach den Vorgaben des entsprechenden Landesgesetzes abgewickelt wird.
Das Landesgesetz 3/2017, welches unter anderem die Benennung des Generaldirektors regelt, ist zeitlich nach dem staatlichen ‘Madia-Gesetz’ verabschiedet worden und trägt diesem Rechnung. Im Landesgesetz ist vorgesehen, dass in Südtirol ein eigenes Verzeichnis erstellt wird. In dieses Verzeichnis werden auch alle Kandidatinnen und Kandidaten des gesamtstaatlichen Verzeichnisses eingetragen, sofern sie im Besitz der autonomiepolitischen Voraussetzungen sind (beispielsweise Zweisprachigkeitsnachweis). Aus diesem auf Landesebene erstellten Verzeichnis benennt die Landesregierung die neue Generaldirektorin oder den neuen Generaldirektor.
Auch die Benennung eines eventuellen Kommissars erfolgt auf Grund des Autonomiestatutes eigenständig durch die Landesregierung.
Hervorheben ist, dass dieses Landesgesetz nach seiner Verabschiedung 2017 von der staatlichen Regierung nicht angefochten wurde. Daher ist jeder Verweis auf das Staatsgesetz hinfällig und die Auslegung über andere Vorgangsweisen zur Ernennung, wie in einigen Medienberichten dargelegt, völlig haltlos.”