Economy | Wohnreform

Kommt es zum Stillstand?

Der freie Markt darf nicht vollständig konventioniert werden, fordert der Wohnexperte André Benedict Niederkofler. Dies würde die Preise noch mehr in die Höhe treiben.
Wohnungsschlüssel
Foto: Pixabay
  • Im Zuge der Wohnreform ist ein Streit darüber entbrannt, ob künftig sämtliche Wohnflächen zu 100 Prozent konventioniert, sprich ausschließlich den Einheimischen vorbehalten, werden sollen oder zumindest ein geringer Teil dem freien Markt weiterhin zur Verfügung stehen soll. André Benedict Niederkofler von der Südtiroler Maklervereinigung hat dazu eine ganz klare Meinung und übt scharfe Kritik an den Plänen der Landesregierung, die sich für eine 100-prozentige Konventionierung ausspricht. Er warnt davor, dass eine derartige Maßnahme nicht nur den Markt erheblich beeinflussen, sondern auch zu steigenden Preisen für Einheimische führen werde. Insbesondere für das Modell „Wohnen mit Preisbindung“, für das sich letzthin Urbanistik-Landesrat Peter Brunner stark gemacht hat, wäre eine 100-prozentige Konventionierung kontraproduktiv und gefährlich für die Bauwirtschaft. „Der freie Markt darf nicht vollständig konventioniert werden, da das geförderte Bauland seit Jahrzehnten für Marktverzerrungen sorgt und Förderungsempfängern erhebliche Gewinne ermöglicht“, schreibt der Vertreter der Südtiroler Maklervereinigung in seiner Stellungnahme und fordert die Politik auf, vergangene Fehler zu korrigieren und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Dafür sei eine klare Unterscheidung zwischen konventionierten Wohnungen auf gefördertem Bauland – die hohe Förderungen erhalten – und konventionierten Wohnungen auf freiem Bauland erforderlich.

  • André Benedict Niederkofler: „Der freie Markt darf nicht vollständig konventioniert werden, da das geförderte Bauland seit Jahrzehnten für Marktverzerrungen sorgt und Förderungsempfängern erhebliche Gewinne ermöglicht.“ Foto: Privat
  • Problem befristete Sozialbindung

    „Es kann nicht sein, dass mit Steuergeldern finanzierte Spekulationen weiterhin unterstützt werden“, kritisiert der Vertreter der Maklervereinigung weiters. Ein zentrales Problem sieht Niederkofler nämlich auch in der Sozialbindung von Wohnungen auf gefördertem Bauland, die nach 20 Jahren erlischt. Dadurch können diese Immobilien ohne Rückzahlung der erhaltenen Förderungen zum vollen Marktpreis verkauft werden, wobei der Förderungsempfänger den Gewinn vollständig für sich beanspruchen kann. Als Lösung schlägt er vor, anstelle einer zeitlich begrenzten Sozialbindung eine 99-jährige Bindung einzuführen. Alternativ könnte ein Freikaufmodell geschaffen werden, bei dem die Höhe des Freikaufs anhand der verbleibenden Bindungsdauer berechnet wird. Die dabei rückerstatteten Gelder sollten gezielt für den sozialen Wohnbau verwendet werden, ohne dass zusätzliche Steuermittel nötig wären. 

  • Vier Gemeinden im Vergleich

    Um seine Argumente zu untermauern führt der Wohnexperte einige Beispiele auf, aus denen die Unterschiede beim Grundankauf ersichtlich werden. Dabei handelt es sich um zu 100 Prozent konventioniertes Bauland anhand der Richtpreise der Autonomen Provinz Bozen, und zwar für Bruneck (Richtwert: 1.180-750 €/m²), Brixen (Richtwert: 1.260-840 €/m²), Sexten (Richtwert: 560-330 €/m²) und Sand in Taufers (Richtwert: 550-350 €/m²). Das geförderte Bauland wird zu 50 Prozent der Richtwerte des Landes enteignet. Weitere 50 Prozent des Enteignungswertes werden vom Land rückerstattet, sprich der Grund kostet einem Förderungsempfänger ein Viertel des Richtwertes. Im freien Bauland (60 bis 100 Prozent konventioniert) bezahlt ein Bauträger hingegen den Marktpreis, also in der Regel einen Preis, welcher weit über den Richtwerten des Landes liegt, hält Niederkofler fest.

  • Rechenbeispiel Grundankauf und Erschließungen: Es wird ein Grund mit 1.000 m² mit einem Bauindex von 2 m³/m² von der Gemeinde dem Förderungsempfänger zugewiesen, bzw. von einem Privaten an einen Bauträger verkauft. Bei allen Baulosen wird angenommen, dass diese zu 100% für Ansässige gebunden werden. Weiters wurden die aktuellen Erschließungsgebühren der einzelnen Gemeinden verwendet. Foto: André Benedict Niederkofler
  • Wie aus der Tabelle ersichtlich, erhalten die Förderungsempfänger das geförderte Bauland um einen Bruchteil des Marktpreises, aufgrund der indirekten Förderungen sowie Enteignungswerten. Die direkten Förderungen (Landesbeitrag in Geldform) wurde hierbei nicht eingerechnet. Bei einer Baumasse von 2.000 m³ können fünf Wohneinheiten mit einer Nettowohnfläche von 100 m² errichtet werden. „In Bruneck spart sich der Käufer also 248.630 Euro pro Wohnung, in Brixen 290.620 Euro, in Sexten 89.320 Euro und in Sand in Taufers 196.638 Euro “, so Niederkofler und betont: „Die Wohnungen auf gefördertem Bauland können nach 20 Jahren ohne Rückzahlung von indirekten (und auch direkten) Förderungen und Steuern auf dem freien Markt verkauft werden und den Mehrwert behält sich der Förderungsempfänger zu 100 Prozent, obwohl das Land Tausende von Euros aus Steuergeldern bezahlt hat.“ Im freien Wohnbau mit 100-prozentiger Konventionierung erhält der Käufer keine Förderung für den Wohnungskauf und hat nach 20 Jahren denselben Liegenschaftswert wie Förderungsempfänger, welche sämtliche Förderungen erhalten haben. „Warum sollte in Zukunft noch jemand eine konventionierte Wohnung im freien Markt kaufen, wenn er bei den Wohnungen mit Preisbindung teilnehmen kann und damit dieselbe Wohnung um einen deutlich tieferen Preis erwerben kann? Wie kann dieser Umstand im Jahr 2025 noch von der Politik mitgetragen und unterstützt werden? Eine teilweise Rückzahlung im Falle eines Verkaufs sollte auf jeden Fall vorgesehen werden“, so die Forderung des Wohnexperten.

  • Preissteigerung vorprogrammiert?

    Laut Niederkofler wird es, sollte die 100-prozentige Konventionierung tatsächlich umgesetzt werden, zu weiteren Preissteigerungen kommen. Zum einen weil dadurch den Gemeinden Einnahmen in Form der Baukostenabgabe verloren gehen und sie als Ausgleich für die geringeren Haushaltseinnahmen die Erschließungsgebühren im maximalen Bereich (9-10%) einheben werden – sowohl oberirdisch als auch unterirdisch. Dies bedeutet für den Grundeigentümer, dass die Preise für Wohnungen und deren Zubehör aufgrund der höheren Erschließungsgebühren steigen werden, und zwar aufgrund der 100-prozentigen Konventionierung. „Diese Entwicklung ist bereits jetzt zu beobachten. Ein Vergleich der Erschließungsgebühren zwischen Gemeinden mit mehr als zehn Prozent Zweitwohnungen, wie beispielsweise Sexten, Innichen, Toblach und anderen Gemeinden, zeigt dies deutlich“, erklärt Niederkofler. 

  • Wohnexperte André Benedict Niederkofler: „Je knapper ein Gut, umso höher steigt der Preis. So funktioniert die freie Marktwirtschaft.“ Foto: Andy Odierno

    Wenn die Möglichkeit wegfalle, freien Wohnraum auszuweisen, würden auch die Baugrundpreise unverändert hoch bleiben. Bauträger müssten die Verluste durch fehlenden freien Wohnraum durch höhere Preise für konventionierte Wohnungen kompensieren, um ihre Projekte rentabel zu halten. Es bestehe zudem die Gefahr, dass Grundeigentümer aufgrund sinkender Einnahmen aus dem freien Anteil Rekurse gegen die niedrigen Richtpreise für gefördertes Bauland einlegten. Solche Verfahren würden in der Regel mit einer Anhebung der Richtpreise enden, was wiederum zu Mehrkosten für das Land und die Förderungsempfänger führt, so der Wohnexperte, der auf ein weiteres Problem hinweist. In ländlichen Gebieten würde seiner Ansicht nach eine vollständige Konventionierung dazu führen, dass auf dem freien Markt kaum noch gebaut wird, da dies für Bauträger nicht mehr rentabel ist. Dadurch würde das Wohnraumangebot weiter verknappt und die Preise würden weiter steigen – eine Entwicklung, die Niederkofler zufolge bereits seit 2018 in Gemeinden mit 100 Prozent Konventionierung beobachtet werden könne. „Weiters werden die freien Preise noch weiter steigen, je weniger es freie Neuausweisungen geben wird. Je knapper ein Gut, umso höher steigt der Preis. So funktioniert die freie Marktwirtschaft. Eine Mietwohnung als Investition ist als freie Immobilie interessant, als konventionierte ist die Rendite zu niedrig, somit wird diese keiner zur Verfügung stellen“, erklärt Niederkofler, der betont, dass eine 100-prozentige Konventionierung den Wohnungsmarkt zum Stillstand bringen würde. Es brauche daher weiterhin freien Wohnraum, um eine weitere Preisexplosion zu vermeiden. Der einzige Weg, um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu sichern, sei eine gerechtere Förderpolitik mit langfristigen Sozialbindungen, anstatt das bestehende System weiter zu verzerren.

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gerhart.peintner Thu, 03/20/2025 - 12:56

Wenn die Südtiroler Maklervereinigung dagegen ist, dann muss es eine gute Lösung sein. Ihre Provisionen werden als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet, und wenn Preise effektiv steigen würden, würden sich die Makler freuen. Da sie aber befürchen, dass Preise sinken und somit auch ihre Provisionen, schreiben sie diesen hinterhältigen Artikel.

Thu, 03/20/2025 - 12:56 Permalink
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Konny Thu, 03/20/2025 - 17:12

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Thu, 03/20/2025 - 17:12 Permalink
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nobody Thu, 03/20/2025 - 19:48

Laut Brunner sind weiterhin 40% dem freien Markt vorbehalten und die 100% Konventionierung betrifft die geförderte Wohnung (als lebenslänglich). Bei Verkauf darf nur an Einheimische zum konventionierten Preis verkauft werden. Salto sollte, der Wahrheit zuliebe, bei Brunner und Mair nachfragen, was geplant ist (kann ja sein, dass ich etwas falsch verstanden habe). Den Maklern passt das natürlich nicht, haben ja fürstlich verdient am Ausverkauf der Heimat.

Thu, 03/20/2025 - 19:48 Permalink
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Josef Fulterer Thu, 03/20/2025 - 22:02

Der Niederkofler versucht mit allerlei peinlichen Klimmzügen, "das für ihm profitable Geschäft mit Kunden die einen dicken Geldsack haben zu retten!"
Wenn "seine EDEL-KUNSCHAFT nicht mehr mit-bieten + die Preise in die Sterne treiben kann, setzt im überhitzten Bau-Gewerbe endlich wieder mehr Wettbewerb ein, der die überhöhten Baupreise endlich wieder senken wird!".

Thu, 03/20/2025 - 22:02 Permalink
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Klemens Riegler Fri, 03/21/2025 - 22:43

Wohnexperte? Fr. Astrid Tötsch
diese Bezeichnung oder Beschreibung ist irreführend und falsch. André Benedict Niederkofler ist ein Unternehmer, Makler, Bauträger und einer der größten und fleißigsten diesbezüglichen Akteure (nicht nur im Pustertal).
Niederkofler kauft mit seinen Firmen und Zweigen in der Regel, oder möglichst, irgendwo einen Grund (Fläche), der vielleicht zum Baugrund wird, stellt dort Wohnhäuser hin und verkauft sie an Interessierte. Seine hier genannten Einwände gegen die 100% -Konventionierung sind also aus seiner Sicht durchaus berechtigt und logisch und sogar legitim.
Den zweiten Teil sollte sich die Landesregierung aber tatsächlich noch näher ansehen und durchspielen. Wobei der Neid (auf die aktuellen Besitzer von auslaufenden Konventionierungsimmobilien) bei André Benedict Niederkofler schon etwas durchschimmert.

Die Landesregierung hat jedenfalls nach bestem Wissen (gut durchdacht und durchexerziert) und Gewissen zu entscheiden und nicht nach den Vorgaben und Wünschen eines Immobilienmaklers und Bauträgers.

P.s. aus meiner Sicht ist das neue Gesetz auch nur ein erster Schritt der das Wohn-Problem nicht lösen wird, aber auch ein Schritt in die richtige Richtung. Da sollte bei entsprechender Kontrolle und konkretem Anschub jedenfalls einiges möglich sein.

Fri, 03/21/2025 - 22:43 Permalink
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Josef Fulterer Sun, 03/23/2025 - 07:28

Der Niederkofler & CO., können sich noch an den von der bescheuerten Südtiroler-Landesregierung nach 20 Jahren -f r e i- gegebenen Immobilien -l a b e n- ...!!!
Statt bei einem Verkauf die gewährten Beiträge mit Zinsen ein-zu-fordern, sieht -m a n- nur zu, wie sich ... ... Geld drucken ...!!!

Sun, 03/23/2025 - 07:28 Permalink