Keine Bange wegen Benko
Wer am Donnerstag mit Nein stimmt, der hat nichts zu befürchten. Weder als einzelner Gemeinderat, noch als Gemeinde Bozen. Nachdem kurz vor der Abstimmung Zweifel unter den Bozner Gemeinderäten aufgekommen sind, gibt nun einer von ihnen Entwarnung. Als Rechtsanwalt erklärt Rudi Benedikter in einem juristischen Memo Bürgermeister Luigi Spagnolli die rechtliche Lage. Im Folgenden der Wortlaut der Nachricht, die Bürgermeister Spagnolli am Dienstag Vormittag ins E-Mail-Postfach geflattert ist:
Lieber Gigi!
Benkos öffentliche Drohung mit Schadenersatzklagen hat überhaupt kein juridisches Fundament: Es ist ein verzweifelter – und unlauterer! – Einschüchterungsversuch im Vorfeld der Gemeinderatsentscheidung.
Wenn der Bozner Gemeinderat am 23. Juli das Projekt Benkos ablehnt, dann hat dieser keinerlei Schadenersatzanspruch – weder gegen die Gemeinde als Körperschaft, noch gegen Stadt- oder Gemeinderäte! Der Bozner Gemeinderat entscheidet in vollkommener politischer Souveränität über das Gesamtprojekt und bringt damit das gesamte Verfahren gem. Art. 55/quinquies Raumordnungsgesetz korrekt zum Abschluss. Im Fall der Ablehnung gibt es für Benko deshalb keinerlei Anhaltspunkt für Klagen oder Schadenersatzforderungen irgendwelcher Art, weil die Behörden (Gemeinde Bozen und Land) – nach unserem Wissenstand – das von Art. 55/quinquies vorgesehene spezielle Verfahren zur „Erstellung und Genehmigung des städtebaulichen Umstrukturierungsplans“ bis zum heutigen Datum rechtlich korrekt durchgeführt haben und dabei keinerlei Rechte oder rechtlich geschützte Interessen der Bewerber verletzt haben!
Neben dem aktenkundigen Verfahren, liefern nicht zuletzt Benko/Hager selbst den Beweis dafür, dass ihre Drohgebärden haltlos sind: In ihrer Gegendarstellung in „Dolomiten“, 16/07/15 schreibt KHB-Präsident Hager: „Die KVB GmbH hat niemals ein Ultimatum gestellt, sondern die am 9. Juni verfallene Frist freiwillig und unaufgefordert bis zum 25. Juli verlängert, um dem Bürgermeister Zeit für die Koalitionsverhandlungen zu gegen.“
Mit der öffentlichen Vorstellung des Projektes am 23.06.2015 und mit der darauffolgenden Unterzeichnung der sog. Programmatischen Vereinbarung zwischen Gemeinde, Land und Benko am 24.06.2015 durch Bürgermeister und Landeshauptmann wurde der technische Verfahrensabschnitt abgeschlossen und der Start der verbindlichen 30-Tage-Frist für die politische Entscheidung des Bozner Gemeinderates über das Projekt gesetzt. Innerhalb dieser Frist – genau: am 23. Juli 2015 – wird der Gemeinderat nun entscheiden, ob er das Benkoprojekt genehmigt oder nicht – so sieht es Art. 55/quinquies Abs. 7 vor.
Anmerkung: nach der
Anmerkung: nach der Ängstebeseitigung kommt die Gretchenfrage > retten wir das Projekt Benko oder die Stadtregierung;
schon die Fragestellung selbst beinhaltet ein Ungleichgewicht
- zwischen der Bewahrung der demokratischen Befugnisse der Gemeinderäte
- und der Lobbykraft eines Investors.
Dem Gemeinderat selbst bleibt die große Verantwortung einer Abstimmung, die richtungsweisend für die Bewahrung öffentlicher Interessen und Zielsetzungen sein sollte.
In reply to Anmerkung: nach der by Bernhard Oberrauch
Eines schließt das andere
Eines schließt das andere nicht aus.
Als Virglbeauftragter hat er
Als Virglbeauftragter hat er kläglich versagt und jetzt als Rechtsbeistand von Gigi? Mich plagen etliche Zweifel! Hat Gigi keinen besseren oder will sich hier jemand aufspielen, um im Gespräch zu bleiben? Zweifel über Zweifel.