Schluss mit den langen Wartezeiten

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Die Wartezeiten für die Pflegeeinstufung und somit der Auszahlung des Pflegegeldes liegen aktuell zwischen drei und achteinhalb Monaten, trotz der gesetzlichen Frist von 60 Tagen. Das Team K will im Landtag Vorschläge für eine Neuausrichtung der Pflegeeinstufung vorstellen. Die langen Wartezeiten seien für Angehörige der Pflegebedürftigen ein organisatorisches und finanzielles Problem, weshalb diese Neuausrichtung notwendig sei, erklärt die Landtagsabgeordnete Maria Elisabeth Rieder vom Team K.
Die Landtagsabgeordnete hat den Beschlussantrag dazu gemeinsam mit Dr.in. Edith Moroder, Vizepräsidentin des Vereins Alzheimer Südtirol Alto Adige im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
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Unbesetzte Stellen
Derzeit führen Teams aus Krankenpflegern und Sozialassistenten die Einstufung der Pflegebedürftigkeit führen durch. Aktuell seien jedoch 7 von 16 Vollzeitstellen unbesetzt, erklärt Maria Elisabeth Rieder. Zudem würde die Zahl der Anträge konstant steigen, 2024 waren es mehr als 8100.
Das Team K fordert zusätzliche „Notteams“ für die Pflegeeinstufung, um die Rückstände abzuarbeiten. Das soll durch Mehrarbeit von Bediensteten aus dem Sanitätsbetrieb und eine mögliche Auslagerung des Dienstes geschehen, beispielsweise an pensionierte Pflegekräfte. „Die Abläufe müssen vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt werden.“, so Maria Elisabeth Rieder.
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Gleiche Regeln für alle
Die langen Wartezeiten seien laut Edith Moroder besonders für Personen mit Demenz und Kinder problematisch. „Demenzkranke brauchen eine ganzheitliche Betreuung, 24 Stunden am Tag. Diese Art der Pflege ist für Angehörige schwer vereinbar mit der eigenen Arbeit und Familie.“ Bei Kindern würde es häufig zu einer Unterbewertung bestimmter Pflegeformen kommen. Hausbesuche der Einstufungsteams wären bei der Bewertung der Lage von Vorteil, so Edith Moroder.
Die Richtlinien zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit seien unabhängig von der Diagnose und somit gäbe es keine spezifischen Anpassungen, erklärt das Team K. Sie fordern eine Anpassung der Pflegeeinstufung an die spezifischen Bedürfnisse von Demenzkranken und Kindern.
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