Umwelt | Herbizide

1.505 Liter Roundup

Wie wird der Einsatz von Glyphosat in Südtirol kontrolliert und geahndet? Eine Landtagsanfrage seitens der Grünen gibt Auskunft.
Glyphosat Ritten
Foto: TGR RAI
  • Der Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat entlang der Rittner Straße hat Mitte Mai für einigen Unmut und für Unverständnis gesorgt. Auch der Rittner Bürgermeister Paul Lintner zeigte sich verwundert, da die Gemeinde seit Jahren auf das Ausbringen von chemischen Herbiziden verzichtet und stattdessen auf mechanische und umweltfreundliche Alternativen setzt. 

  • Madeleine Rohrer: Die grüne Landtagsabgeordnete wollte von der Landesregierung wissen, wie der streng geregelte Einsatz von Glyphosat kontrolliert und geahndet wird. Foto: Seehauserfoto

    Nach dem Team K, das eine entsprechende Landtagsanfrage gestellt hat, will nun Madeleine Rohrer von den Grünen wissen, wie der streng geregelte Einsatz von Glyphosat kontrolliert und geahndet wird. Aus der Antwort seitens Umweltschutzlandesrat Peter Brunner geht hervor, dass im vergangenen Jahr 60 Liter Touchdown Syngenta, 1.505 Liter Roundup, 80 Liter Fenoxilene und 48 Liter Erbitox vom Straßendienst angekauft worden sind. Mit Verweis auf Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider wird zudem mitgeteilt, dass der Straßendienst laufend und an diversen Stellen des Landes alternative Möglichkeiten der Unkrautvernichtung – sowohl mechanisch, durch Hitze aber auch alternative chemische Mittel – anwendet. Was die Ausbringung von Herbiziden in Gemeinden betrifft, die eine derartige Anwendung auf öffentlichen Flächen untersagt haben, so verfügt die Landesverwaltung laut Landesrat Brunner über keinerlei derartige Informationen.

    Übrigens wurden in den vergangenen fünf Jahren von der Landesverwaltung neun Strafen bei Übertretung des Landes-Naturschutzgesetzes (Nr. 6 vom 12. Mai 2010), in dem die fachgerechte Anwendung geregelt ist, ausgestellt. „Im laufenden Jahr 2024 ist bisher ein Übertretungsprotokoll eingegangen, die Strafe muss noch ausgestellt werden“, berichtet Landesrat Brunner im Antwortschreiben. Daten zu eventuell von der Gemeindepolizei ausgestellten Strafen liegen der Landesverwaltung hingegen nicht vor.