Mehr Geld ab morgen, aber...
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Die Südtiroler Landesverwaltung zahlt ab Donnerstag, 27. November, die beschlossenen Inflationsanpassungen sowie die ausstehenden Nachzahlungen an alle ihre Bediensteten aus. Das kündigten Landesrätin Magdalena Amhof und Günther Burger, Direktor des Ressorts Arbeit und Personal, bei der heutigen Pressekonferenz an.
Auf Nachfrage von SALTO verteidigt Landesrätin Amhof die Entscheidung der Landesregierung, zehn Millionen Euro aus den Gehaltserhöhungen, weiterhin strikt an Zusatzleistungen zu binden. Insgesamt sind für Reallohnerhöhungen der Lehrkräfte für das erste Jahr 110 Millionen Euro vorgesehen. Im Konflikt um die Lehrerproteste bekräftigt sie einmal mehr den Standpunkt der Landesregierung, die Verhandlungen für die Lehrer-Kollektivverträge mit den Gewerkschaften erst nach Beendigung der Protestmaßnahmen fortzusetzen.
Parallel dazu stellt das Land die Regeln für Nebentätigkeiten neu auf und schafft mehr berufliche Flexibilität, um Personalengpässe abzufedern. Nicht zuletzt kündigt Amhof ein automatisiertes System für künftige Inflationsanpassungen an, das die Löhne deutlich schneller und verlässlicher stabilisieren soll.
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Nachzahlungen kommen morgen
Die morgige Auszahlung erfolgt für Landesangestellte auf zwei Lohnstreifen – einem für die Nachzahlungen und einem für das neue Gehalt. Anders ist es beim staatlichen Lehrpersonal: für dieses wird alles auf einem Lohnstreifen verrechnet. Dabei wurde eine soziale Staffelung angewandt, erklärt Amhof. Demnach sollen jene, „die den Kaufkraftverlust deutlich stärker spüren“, also die niedrigeren Funktionsebenen im Verhältnis zu ihrem Gehalt höhere Ausgleichszahlungen erhalten.
Amhof betonte, dass die Nachzahlungen vor allem im November, in welchem viele Beschäftigte kurzfristig in höhere IRPEF-Stufen rutschen, nicht in der angekündigten Höhe ausfallen könnten. Entscheidend sei jedoch die langfristige strukturelle Erhöhung.
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Zehn Millionen bleiben an Zusatzleistungen gebunden
Amhof bestätigte nochmals, dass der Landeshaushalt für das kommende Jahr weiterhin 110 Millionen Euro für die Gehälter im Bildungsbereich vorsehe. Von diesen 110 Millionen entfallen 90 Millionen auf die Erhöhung des Grundgehalts, während zehn Millionen für Zusatzleistungen und nochmals zehn Millionen zur Annäherung der unterschiedlichen Gehaltsniveaus zwischen Landes- und Staatslehrpersonen vorgesehen sind.
Auf Nachfrage von SALTO, betonte die Landesrätin, dass zehn Millionen an Zusatzleistungen gebunden bleiben und somit nicht in das Grundgehalt integriert werden. „Das ist nicht mehr verhandelbar. Ursprünglich waren 20 Millionen leistungsbezogen. Damals haben wir in Absprache mit den Gewerkschaften bereits zehn Millionen mehr in das Grundgehalt einfließen lassen“, so Amhof. Eine Überführung in den Grundlohn sei auch aus rechtlicher Perspektive schwer zu erklären. „Grundsätzlich können Reallohnanpassungen nur mit mehr Leistung oder einer Veränderung der Arbeitsinhalte begründet werden. Eine unbegründete Erhöhung der Gehälter ist, laut staatlicher Gesetzgebung, in der Regel nur bei Inflationsanpassungen möglich“, so die Landesrätin.
Von der Bedingung, dass die Protestmaßnahmen einzustellen sind, weicht die Landesregierung nicht zurück.
In Bezug auf die laufenden Lehrerproteste verortet Amhof den nächsten Schritt bei den Gewerkschaften: „Wir hoffen, dass die Gewerkschaften im Zuge der Befragungen sich das Mandat bei den Lehrpersonen einholen, um Verhandlungen zu führen“. Von der Bedingung, dass damit auch die Protestmaßnahmen eingestellt werden, weiche die Landesregierung nicht zurück.
Sowohl von den Gewerkschaften als auch den Initiativgruppen der Lehrerproteste wird argumentiert, dass es sich bei der Aussetzung von Ausflügen oder außerschulischen Tätigkeiten um das legitime Recht der Lehrerschaft handle, den Lehrplan autonom zu gestalten. Amhof entgegnete: „Auch wenn diese Tätigkeiten im Vertrag der Staatslehrer nicht festgeschrieben sind, kennen wir aber in Südtirol einen anderen Unterricht und ich glaube es ist wichtig zu diesem zurückzukehren.“ In vielen Schulen würden etwa Sexualerziehung, Präventionsarbeit oder kulturelle Aktivitäten nicht mehr angeboten, betont Amhof. Lehrkräfte argumentieren mit den Mehraufwänden und Verantwortlichkeiten dagegen, die mit Ausflügen und außerschulischen Tätigkeiten einhergehen.
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Neue Regeln für Nebentätigkeiten
Ein zentraler Reformpunkt betrifft die Nebentätigkeiten von Landesbediensteten. Bislang waren zusätzliche Tätigkeiten aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben stark eingeschränkt. Künftig können Bedienstete, die bis zu 50 Prozent der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst angestellt sind, ohne Einkommenslimit einer Nebentätigkeit nachgehen – sofern kein Interessenskonflikt besteht.
Eine Sonderregelung gilt für Lehrpersonen: Nebentätigkeiten können hier auch ausgeübt werden, wenn ein Anstellungsverhältnis über 50 Prozent vorhanden ist, sofern die Nebentätigkeit keinen Interessenskonflikt zur Lehrtätigkeit darstellt. Sinn dieser Maßnahme sei, dass beispielsweise Köchinnen und Köche oder Informatikerinnen und Informatiker auch als Lehrkräfte tätig sein können. Anderenfalls sei es schwierig, Personal für derartige Fächer zu finden, erklärt Amhof.
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Flexibleres System für schnellere Inflationsanpassungen
Eine wesentliche Neuerung kündigte Amhof für die Zeit nach Abschluss der laufenden Verhandlungen der Kollektivverträge im Generellen an: Bereits im Letter of Intent vom April sei das Bestreben festgehalten worden, gemeinsam mit den Gewerkschaften eine Methode zu entwickeln. Dadurch sollen Gehälter künftig zeitnah an Inflationsentwicklungen angepasst werden, etwa in Form eines automatisierten Vorschusssystems. Damit sollen Beschäftigte nicht mehr jahrelang auf Ausgleichszahlungen warten müssen. Zwar seien im kommenden Haushaltsjahr lediglich 10 Millionen Euro für Inflationsanpassungen vorgesehen, doch werde der Bedarf nach Einführung des neuen Modells neu berechnet und gegebenenfalls im Nachtragshaushalt ergänzt.
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Welche Verzögerungen mit den Auszahlungen oder Überweisungen wird es wohl Morgen geben. Bin schon sehr neugierig auf die Ausrede von Amhof.