Politik | EU-Wahlen

Rindviecher für Dorfmann

Die Verbände geben jetzt Gas. Nicht nur die VOG macht offen Werbung für den SVP-Kandidaten, jetzt verschicken auch die Zuchtverbände eine Empfehlung an ihre Mitglieder.
Rinder
Foto: Othmar Seehauser
  • Bei den Landtagswahlen ist es per Gesetz verboten, weil es aber keine Sanktionen gibt, scheren sich die renommierten Verbände einfach darum. Noch deutlich ist jetzt bei der EU-Wahl.
    Nachdem der Verwaltungsratspräsident des „Verbandes der Südtiroler Obstgenossenschaften“ (VOG), Georg Kössler, im Namen des VOG-Verwaltungsrates in einem Schreiben an die Mitglieder zur Wahl von Herbert Dorfmann aufgerufen hat, starten kurz vor dem Wahlgang jetzt auch die anderen Verbände durch. 
    So verschicken derzeit sowohl der Südtiroler Rinderzuchtverband als auch der Südtiroler Braunviehzuchtverband per WhatsApp und Mail eine Wahlempfehlung für den SVP-Kandidaten. Der Text in den Nachrichten ist gleichlautend. Deshalb kann man davon ausgehen, dass diese Wahlwerbung von oben orchestriert wird und noch weitere Verbände folgen werden.

  • Wahlwerbung für Dorfmann: Gleicher Text für verschiedene Verbände. Foto: SALTO
  • Grüne Abgeordnete Oberkofler, Foppa, Rohrer.: Am Montag wird ihr Gesetzentwurf gegen diese Praktiken im Gesetzgebungsausschuss behandelt. Foto: Seehauserfoto

    Diese unlautere Art der Wahlwerbung ist bestes Anschauungsmaterial für eine aktuelle, politische Diskussion. Am Tag nach den EU-Wahlen am kommenden Montag, den 10. Juni, tagt der 1. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages. Dabei steht an diesem Vormittag gleich zu Beginn auch der Landesgesetzentwurf Nr. 1/23: „Bestimmungen über die Wahlwerbung von Vereinen, Verbänden und Gewerkschaften“ eingebracht von den grünen Abgeordneten Brigitte Foppa, Zeno Oberkofler und Madeleine Rohrer auf der Tagesordnung.

    In diesem Gesetzesentwurf heißt es:

     

    • „Im Sinne des Regionalgesetzes vom 13. August 1998, Nr. 7 ist Verbänden, Vereinigungen und Gewerkschaften, die gemeinnützigen Charakter haben, und die Begünstigungen der Volontariatsbestimmungen in Anspruch nehmen, Patronatsdienste leisten oder in irgendeiner Form Mittel aus den öffentlichen Haushalten erhalten, ab dem sechzigsten Tag vor jenem, der dem für die Wahlen des Landtages festgelegten Tag vorausgeht, jegliche Werbetätigkeit für Kandidaten und für Parteien verboten. 

     

    • Halten sich Verbände, Vereinigungen und Gewerkschaften nach Absatz 1 nicht an die Bestimmungen desselben Absatzes, so wird ihnen eine Strafzahlung im Ausmaß von 50% der öffentlichen Mittel, die ihnen im Vorjahr ausbezahlt wurden, auferlegt. Die Landesregierung legt hierzu die entsprechenden Regelungen fest. 

     

    • Sämtliche Werbetätigkeiten der Verbände, Vereinigungen und Gewerkschaften, welche sich nicht an das Verbot laut Abs. 1 halten, werden auf der Homepage des Landtages samt Angabe der dafür verwendeten Geldmittel veröffentlicht.“

     

    Am Tag nach den EU-Wahlen wird sich im Gesetzesausschuss damit zeigen, ob die SVP dieses unwürdige Spiel weiterhin praktizieren will. 

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Josef Ruffa Fr., 07.06.2024 - 12:05

Es ist einfach nur beschämend.
Hat man etwa Angst, dass die “gmahnte Wies” nicht reicht?

Ein schönes Beispiel #zommholtn à la Südtirol.
Kleinkariert.

Fr., 07.06.2024 - 12:05 Permalink
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Salto User
opa1950 Fr., 07.06.2024 - 13:17

Dorfmann für Brüssel dürfte es gar nicht mehr geben.Liebe Leute, versteht das doch endlich.Wir haben schon in Südtirol genug Abputzer, also ist der Hotelier Dorfmann in Brüssel nicht mehr nötig.

Fr., 07.06.2024 - 13:17 Permalink
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Gasteiger josef So., 09.06.2024 - 15:36

Es ist zum kotzen, d

Was ist das gesetz von 98 überhapt wert, wird die bestimmung über die 50 % rückzahlungen angewandt, wer wacht bei uns überhaupt über die einhaltung der gesetzte, ich überleg mir jetzt 16.⁰ uhr sonntag, ob ich wählen geh

So., 09.06.2024 - 15:36 Permalink