Wirtschaft | Wohnungsnot

Strafen für illegale Ferienwohnungen

Während man in Südtirol über die GIS und Einschränkungen für Airbnb streitet, um der Wohnungsnot Herr zu werden, greift man in Tirol zu drakonischen Strafen.
  • Wenn die bebaubare Fläche knapp ist, wird der verfügbare Raum umso begehrter – ein Preistreiben ist die Folge. Mit dem Problem von mangelndem Wohnraum und überteuerten Preisen steht Südtirol allerdings nicht alleine da. Während man südlich des Brenners noch über die geeigneten Maßnahmen streitet, setzt das Bundesland Tirol auf drakonische Strafen, wenn es beispielsweise um Ferienwohnsitze geht. In einem Bericht in der heutigen (11. Juli) Ausgabe der Tiroler Tageszeitung wird der Diskussion um eine Anhebung der Strafen für die Nutzung von Immobilien als illegale Freizeitwohnsitze breiter Raum gewidmet. Insbesondere in Tirol sind illegale Ferienwohnungen ein heißes Eisen, obwohl gesetzliche Vorgaben die Nutzungsmöglichkeiten als Freizeitwohnsitz weitgehend einschränken und diese nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sind. 

  • Von 40.000 auf 80.000 Euro

    Wohnungen: Laut TT werden in Tirol rund 10.000 Wohnungen nicht widmungskonform genutzt.

    Laut TT gibt es in Tirol rund 16.300 genehmigte Freizeitwohnsitze, Schätzungen zufolge dürften weitere 10.000 nicht widmungskonform bzw. unter anderem als illegale Ferienwohnung genutzt werden. Im Raumordnungsgesetz sind zwar Geldstrafen von bis zu 40.000 Euro vorgesehen, doch diese würden bei Weitem nicht ausgeschöpft. Durchschnittlich seien im Jahr 2022 Strafbescheide in Höhe 2.500 Euro ausgestellt worden. Auf Antrag der Liste Fritz hat sich nun allerdings der Verfassungsdienst des Landes eingeschaltet. Dieser soll prüfen, ob die Möglichkeit einer Anhebung des Strafrahmens besteht. Der Liste Fritz schwebt dabei eine Geldstrafe in der Höhe von zehn Prozent des Immobilienwerts vor. Der Verfassungsdienst rät aus Gründen der Verhältnismäßigkeit allerdings davon ab, schlägt aber eine Verdoppelung der Höchststrafe auf 80.000 Euro vor, um die Nutzung der Immobilien als illegale Freizeitwohnsitze und den „Ausverkauf Tirols“ zu ahnden. Wie aus dem Bericht hervorgeht, verzeichnet man in Tirol nämlich eine stetige Zunahme der illegalen Freizeitwohnsitze. Während im Jahr 2021 36 Verfahren wegen illegaler Freizeitwohnsitznutzung vor dem Landesverwaltungsgericht gelandet seien, habe sich diese Zahl im Jahr 2023 auf 70 erhöht und somit fast verdoppelt. Die überwiegende Mehrheit der Benützungsuntersagungen und Strafen sei gerichtlich bestätigt worden. Wie der Liste Fritz-Klubchef Markus Sint gegenüber der TT erklärte, müssten Strafen für illegale Freizeitwohnsitze eine abschreckende Wirkung haben und Wiederholungstäter verhindern.

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Oliver Hopfgartner Do., 11.07.2024 - 14:24

Antwort auf von K V

Es geht die Stadt nichts an, was Bürger mit ihren Wohnungen machen. Eine leere Wohnung ist nicht illegal.
Wenn eine Stadt oder ein Land Leerstand reduzieren will, würde es reichen Maßnahmen zu setzen, die die Mietrendite erhöhen, z.B. indem man Einnahmen aus Vermietung an Familien steuerbefreit.

Do., 11.07.2024 - 14:24 Permalink
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Sigmund Kripp Do., 11.07.2024 - 16:38

Antwort auf von Oliver Hopfgartner

Eigentum verpflichtet. In vielen Dingen geht es die Stadt oder den Staat schon etwas an, was mit Wohnungen geschieht. Z.B. darf man nicht einfach einen Puff reinmachen. Oder eine Diskothek. Und wenn Wohnungen auch nur mit 1 € Steuergeld gefördert wurden, gibt es m.E. auch eine Verpflichtung zu einer bestimmten Nutzung. Und wenn ein Ort unter Leerstand leidet, auf der anderen Seite aber Wohnungbedarf herrscht, den ich nur mit Neuausweisungen von Bauland bekämpfen kann (= öffentliches Geld), dann ist die Aussage nicht mehr so ohne Weiteres gültig. Wenn dann zusätzlich bestimmte Vermietungsformen gefördert werden, kann das natürlich willkommen sein.
Hier der Art. 14 des dt. Grundgesetzes: https://www.nachrichtenleicht.de/das-grundgesetz-artikel-14-einfach-erk…

Do., 11.07.2024 - 16:38 Permalink
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Josef Fulterer Do., 11.07.2024 - 13:07

Ist die Strafe von 40.000 € einmalig?
Eine jährliche Gemeindesteuer in Höhe der Orts-üblichen Jahresmiete, würde Bewegung in den Zweitwohnungs-Markt bringen.

Do., 11.07.2024 - 13:07 Permalink
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Stereo Typ Do., 11.07.2024 - 15:57

Finde das alles sehr problematisch.
Gesetzt den Fall, dass beispielsweise ein Zwanzigjähriger ins Ausland studieren geht, nach fünf Jahren gut ausgebildet zurückkehrt und in einer Südtiroler Stadt eine Anstellung als Arzt, Ingenieur, Lehrer usw. sucht. Inzwischen erbt er in seinem abgelegenen Heimatdorf, das sich touristisch hochgradig entwickelt hat, eine Wohnung, die seine Eltern unter viele Mühen und Verzicht erworben haben. Darf er nun nicht in seine Wohnung, um sich dort zu erholen, seinen Kindern einen Bezugspunkt zu den Verwandten zu geben, sich dort in den Ferien aufzuhalten? Muss er nun die Wohnung jahrelang an Dritte vermieten, mit der Folge, dass er seinen heimatlichen Bezugspunkt verliert und sich in dem Ort aufhalten muss, den er aus beruflichen Gründen gewählt hat?
Ich halte das für einen ziemlichen Eingriff in die Privatsphäre von Menschen, die dazu genötigt werden, eine Zweitwohnung entweder langfristig zu vermieten oder zu verkaufen (in touristischen Gemeinden an den Zahlungskräftigsten, das sind vor allem Provinzfremde).

Do., 11.07.2024 - 15:57 Permalink
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Oliver Hopfgartner Do., 11.07.2024 - 17:25

Antwort auf von Stereo Typ

Genau so ist es. Wir sind in einer ähnlichen Situation, da meine Frau und ich seit 2008 in Graz leben und erst in einigen Jahren nach Südtirol zurückkehren werden.

Nach der Logik der Wohn-Kommunisten, müssten wir unsere Wohnung vermieten und mit unseren Kindern ins Hotel gehen, wenn wir die Großeltern besuchen. Das kanns halt auch nicht sein.

Do., 11.07.2024 - 17:25 Permalink
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K V Do., 11.07.2024 - 17:49

Antwort auf von Oliver Hopfgartner

Müssen Sie ihre Wohnung vermieten oder nur eine höhere GIS zahlen? Die Freiheit des Einzelnen muss eben mit den Bedürfnissen der Gemeinschaft abgewogen werden. Ein ergöhter GIS Satz auf Leerstand ist mMn vertretbarer, als keine Möglichkeit für viele Einheimische auf leistbares Wohnen. Und ich bin selbst in der glücklichen Lage Immobilien zu besitzen und weit entfernt von kommunistischen Ideen.

Do., 11.07.2024 - 17:49 Permalink
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K V Fr., 12.07.2024 - 14:06

Antwort auf von Oliver Hopfgartner

Steuerlich attraktiv ist das Vermieten schon jetzt. 10% in Gemeinden mit Wohnungsnot und 20% in den anderen bei Anwendung der cedolare secca. Wenn sie arbeiten gehen, zahlen sie deutlich mehr Steuern auf ihr Einkommen. Auch Kapitalerträge sind höher besteuert. Sinnvoll wäre sicherlich ein Garantiefond für die Vermieter, der Mietausfälle abdeckt. Eine Reduktion der Steuer auf Vermietung halte ich für unsozial, solange ein durchschnittlicher Arbeitnehmer ca. 30% Steuern auf sein Einkommen zahlt.

Fr., 12.07.2024 - 14:06 Permalink
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Manfred Gasser Do., 11.07.2024 - 17:13

Wie genau definiert das österreichische Recht einen "illegalen Freizeitwohnsitz"? Und was muss getan werden, damit daraus ein "legaler Freizeitwohnsitz" wird?

Do., 11.07.2024 - 17:13 Permalink
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nobody Do., 11.07.2024 - 22:41

Ad fontes. Goldman & Sachs Banker Mario Monti hat, von der EU auserkoren (ungewählt), den Pleitestaat übernommen und die Unatantum-ICI aus dem Hut gezaubert, weil der Staat schlicht und ergreifend pleite war (Berlusconi sei Dank) und den Gemeinden nichts von den Steuereinnahmen geben konnte. Dem Staat hat dieses Geschäftsmodell gefallen und so ist es dabei geblieben. Kurzum, eine Riesensauerei, die nur von Habenichtsen als vorteilhaft erachtet wird ("Der Neid der Besitzlosen"). Die Gemeinden brauchen dieses Geld (für teils unsinnige Verplemperung) und wollen deshalb nichts ändern. Vermieter sollten eigentlich keine GIS zahlen (die ja der Mieter zahlt). Zweitwohnungen werden munter überteuert verkauft und die Makler und Baulöwen verdienen sich eine goldene Nase. Das ist wohl so gewollt von der Wirtschaftspartei der Südtiroler VollPfosten.

Do., 11.07.2024 - 22:41 Permalink
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Stereo Typ Fr., 12.07.2024 - 10:25

Zuerst schafft man den Overtourism, und dann nimmt man den Einheimischen ihre Zweitwohnungen, weil Wohnen nicht mehr leistbar ist.

Fr., 12.07.2024 - 10:25 Permalink