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Rückendeckung für Falkensteiner

Schulamtsleiterin Sigrun Falkensteiner erhält Rückendeckung aus der Bildungsdirektion. Rücktrittsforderungen seien völlig haltlos, so Bildungsdirektor Gustav Tschenett.
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Foto: LPA / Barbara Franzelin
  • Reihenweise trudelten gestern (26. September) in den Redaktionen Pressemitteilungen mit Rücktrittforderungen an Schulamtsleiterin Sigrun Falkensteiner ein. Neben der Süd-Tiroler Freiheit und dem freien Abgeordneten Andreas Leiter-Reber meldete sich auch Otto Mahlknecht, Vize-Obmann der Freiheitlichen, zu Wort. Als Begründung für die Rücktrittsforderung wird das Disziplinarverfahren angeführt, das gegen die Direktorin der Goethe-Schule, Christina Holzer, eingeleitet wurde. Rückendeckung erhält Falkensteiner allerdings aus der Bildungsdirektion. Um 19.38 Uhr gestern Abend leitete der persönliche Referent von Landesrat Philipp Achammer, René Ploner, die Stellungnahme von Bildungsdirektor Gustav Tschenett an die Medien weiter. Wie es in dem Schreiben heißt, habe Sigrun Falkensteiner in ihrer Funktion als Schulamtsleiterin die Pflicht, rechtswidrigen Handlungen, die in ihrem Aufgabenbereich fallen und ihr zur Kenntnis gebracht werden, nachzugehen. „Der Führungskraft der Goethe-Schule wurde bereits im Sommer mitgeteilt, dass eine Klassenbildung, so wie sie sie geplant und dann auch durchgeführt hat, den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Dieser Anweisung wurde nicht nachgekommen und daraufhin wurde die besagte Klassenbildung aufgehoben, mit der Konsequenz, dass ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, um alle weiteren Schritte zu klären. Im Disziplinarverfahren wird geklärt, wie weit die Verfehlungen gehen, nicht mehr und nicht weniger. Die Forderung in diesem Kontext, eine Amtsperson soll ihre Funktionen niederlegen, nur weil sie ihre Aufgaben korrekt erfüllt, ist völlig haltlos. Sie widerspricht allen Gepflogenheiten einer Rechtsordnung und spricht auch für die Personen, die diese Forderung stellen“, so Tschenett.