Politik | Landtag

Gauland zum Zweiten

Wann darf ein Gastwirt seinen Gast „hinauskomplimentieren“? Was sagt die Rechtslage dazu oder kann das jeder nach seinem Ermessen entscheiden? Brigitte Foppa hat den „Fall Gauland“ zum Anlass genommen, die Landesregierung um Klarheit zu ersuchen.
Alexander Gauland
Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde
  • „Ist eine rechtsextreme politische Haltung und die wiederholte Verharmlosung der NS-Zeit für die Landesregierung nicht ein ‚triftiger Grund‘, der für einen Gastbetrieb geltend gemacht werden kann?“, so die Frage der Grünen Fraktionssprecherin Brigitte Foppa an Tourismuslandesrat Luis Walcher. Damit erhält der „Fall Gauland“, der bereits in der Sitzungswoche im Februar behandelt worden war, eine Fortsetzung. Wie berichtet, hat die Nachricht darüber, dass der AfD-Politiker in einem Brixner Hotel nicht mehr erwünscht sei, lokal, national und international hohe Wellen geschlagen. Für einige Tage rauschte die Mitteilung durch den deutschen Blätterwald, sogar bis in die „Bild-Zeitung“ hatte es die Nachricht geschafft. Den Stein ins Rollen gebracht hatte Jürgen Wirth Anderlan von der Fraktion JWA mit einem Post auf seiner Facebook-Seite mit dem Titel „Südtiroler Hotel wirft AfD-Politiker raus“

  • Brigitte Foppa, Landtagsabgeordnete der Grünen: „Ist eine rechtsextreme politische Haltung und die wiederholte Verharmlosung der NS-Zeit für die Landesregierung nicht ein ‚triftiger Grund‘, der für einen Gastbetrieb geltend gemacht werden kann?“ Foto: Seehauserfoto

    Die lokalen Medien griffen diese Nachricht auf und in der Folge wurde nicht nur der Direktor des HGV, Raffael Mooswalder, um eine Stellungnahme gebeten, der sich RAI Südtirol gegenüber auf die Gastgewerbe-Ordnung berief, sondern auf Tourismuslandesrat Luis Walcher. Wie oben erwähnt, hat dieser im Rahmen der Landtagssitzung diesbezüglich deutlich Position bezogen. So meinte er in seiner Rede, dass ein gastgewerblicher Betrieb einem Gast den Aufenthalt nicht aufgrund seiner politischen Überzeugung verwehren dürfe. Der Tourismuslandesrat ließ dabei auch keinen Zweifel daran aufkommen, was er von der ganzen Geschichte hielt und erklärte, dass in Südtirol jeder willkommen sei, deshalb könne er das Verhalten der Hotel-Inhaber „in keinster Weise goutieren“.

    Doch wie sieht es mit der Rechtslage aus? Wie Brigitte Foppa im Vorwort ihrer Anfrage schreibt, sei in der öffentlichen Diskussion immer wieder betont worden, dass es „nicht rechtens“ sei, Gäste abzuweisen. „Unseres Wissens nach stützen sich diese Aussagen auf den ‚Regolamento per l’esecuzione del Testo Unico delle leggi di pubblica sicurezza (T.U.L.P.S.), Art. 187‘, der besagt, dass Gastbetriebe, nicht ‚ohne einen triftigen Grund‘ die eigenen Dienstleistungen verweigern dürfen“, so Foppa, die in diesem Zusammenhang auf die „Adults Only“-Hotels verweist, wo Kinder nicht erwünscht sind, und auf Familienhotels, wo Jugendgruppen abgewiesen werden. „Handeln diese Betriebsinhaber also alle rechtswidrig?“, fragt Foppa, die wissen will, auf welcher rechtlichen Grundlage die Landesregierung in ihren bisherigen Aussagen argumentiert.