Politik | Landtag

Gauland zum Zweiten

Wann darf ein Gastwirt seinen Gast „hinauskomplimentieren“? Was sagt die Rechtslage dazu oder kann das jeder nach seinem Ermessen entscheiden? Brigitte Foppa hat den „Fall Gauland“ zum Anlass genommen, die Landesregierung um Klarheit zu ersuchen.
Alexander Gauland
Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde
  • „Ist eine rechtsextreme politische Haltung und die wiederholte Verharmlosung der NS-Zeit für die Landesregierung nicht ein ‚triftiger Grund‘, der für einen Gastbetrieb geltend gemacht werden kann?“, so die Frage der Grünen Fraktionssprecherin Brigitte Foppa an Tourismuslandesrat Luis Walcher. Damit erhält der „Fall Gauland“, der bereits in der Sitzungswoche im Februar behandelt worden war, eine Fortsetzung. Wie berichtet, hat die Nachricht darüber, dass der AfD-Politiker in einem Brixner Hotel nicht mehr erwünscht sei, lokal, national und international hohe Wellen geschlagen. Für einige Tage rauschte die Mitteilung durch den deutschen Blätterwald, sogar bis in die „Bild-Zeitung“ hatte es die Nachricht geschafft. Den Stein ins Rollen gebracht hatte Jürgen Wirth Anderlan von der Fraktion JWA mit einem Post auf seiner Facebook-Seite mit dem Titel „Südtiroler Hotel wirft AfD-Politiker raus“

  • Brigitte Foppa, Landtagsabgeordnete der Grünen: „Ist eine rechtsextreme politische Haltung und die wiederholte Verharmlosung der NS-Zeit für die Landesregierung nicht ein ‚triftiger Grund‘, der für einen Gastbetrieb geltend gemacht werden kann?“ Foto: Seehauserfoto

    Die lokalen Medien griffen diese Nachricht auf und in der Folge wurde nicht nur der Direktor des HGV, Raffael Mooswalder, um eine Stellungnahme gebeten, der sich RAI Südtirol gegenüber auf die Gastgewerbe-Ordnung berief, sondern auf Tourismuslandesrat Luis Walcher. Wie oben erwähnt, hat dieser im Rahmen der Landtagssitzung diesbezüglich deutlich Position bezogen. So meinte er in seiner Rede, dass ein gastgewerblicher Betrieb einem Gast den Aufenthalt nicht aufgrund seiner politischen Überzeugung verwehren dürfe. Der Tourismuslandesrat ließ dabei auch keinen Zweifel daran aufkommen, was er von der ganzen Geschichte hielt und erklärte, dass in Südtirol jeder willkommen sei, deshalb könne er das Verhalten der Hotel-Inhaber „in keinster Weise goutieren“.

    Doch wie sieht es mit der Rechtslage aus? Wie Brigitte Foppa im Vorwort ihrer Anfrage schreibt, sei in der öffentlichen Diskussion immer wieder betont worden, dass es „nicht rechtens“ sei, Gäste abzuweisen. „Unseres Wissens nach stützen sich diese Aussagen auf den ‚Regolamento per l’esecuzione del Testo Unico delle leggi di pubblica sicurezza (T.U.L.P.S.), Art. 187‘, der besagt, dass Gastbetriebe, nicht ‚ohne einen triftigen Grund‘ die eigenen Dienstleistungen verweigern dürfen“, so Foppa, die in diesem Zusammenhang auf die „Adults Only“-Hotels verweist, wo Kinder nicht erwünscht sind, und auf Familienhotels, wo Jugendgruppen abgewiesen werden. „Handeln diese Betriebsinhaber also alle rechtswidrig?“, fragt Foppa, die wissen will, auf welcher rechtlichen Grundlage die Landesregierung in ihren bisherigen Aussagen argumentiert. 

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Peter Paul Ped… Mo., 03.03.2025 - 11:51

Antwort auf von Peter Gasser

wenn sie mich meinen, nein (rechts war nie ein werk von mir) wohl aber rechtens. und die wahrheit hängt sich halt heutzutage fast keiner mehr ins wohnzimmer, auch nicht die (demokratischen) unter anführungszeichen grünen. an ihrer frage kann man ja schon erkennen, wie rechts gedacht wird. und deshalb sage ich lieber nichts. es gibt keine andere meinung als rechts oder grün. ich lege mich doch liebe in der bildsprache fest.

Mo., 03.03.2025 - 11:51 Permalink
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Salto User
franz Mo., 03.03.2025 - 11:47

Eine Frage Frau foppa: ist ihenen unser Steuergeld,Unser Landtag so wenig WERT? Welchem Suedtiroler Steuerzahler,der sich in dem Brixner Hotel nie und nimmer eine Woche Uralub leisten ,wird es wohl interessiren wo ein Pyfke jetzt urlaubt? Der durschnittliche Suedtiroler hat sowieso in seinem ganzen Leben nie das (finazielle) Recht in so einem Haus zu urlauben.

Mo., 03.03.2025 - 11:47 Permalink
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Factum Est Mo., 03.03.2025 - 12:08

Im Grund hat der Hotelier sein Gastrecht. Einen Gast der bereits angereist, eingecheckt und daher bereits positiv aufgenommen wurde dazu zu bewegen aufgrund politischer Ansichten wieder abzureisen kommt einem A….tritt gleich.
Man hätte Ihn ja höflich bitten können in eine andere Unterkunft zu wechseln. Das Hotel oberhalb von Brixen mit einem bekannten Kellner hätte sicher zugesagt.

Mo., 03.03.2025 - 12:08 Permalink
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Salto User
Holzner Alexander Mo., 03.03.2025 - 13:54

Es ist schon beängstigend, wie SVP Vertreter sich den Rechten anbiedern. Nach dem Motto: "Wir machen nichts falsch, man weiss ja nie, wen wir morgen brauchen!"
Anscheinend hat von den heutigen SVP Verantwortlichen niemand Eltern oder Großeltern, die ihr Leben für den Widerstand gegen Nazideutschland und den verbündeten Italo-Faschismus eingesetzt haben.

Mo., 03.03.2025 - 13:54 Permalink
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Hartmuth Staffler Mo., 03.03.2025 - 22:02

Wenn ein Gast sich im Hotel anständig aufführt, dann darf man ihn nicht abweisen. Wenn ein Gast sich außerhalb des Hotels nicht anständig aufführt, was wohl auf den Herrn Gauland zutrifft, dann darf man ihn höflich bitten, sich eine andere Unterkunft zu suchen. Man gibt ja auch Gästen, die dem Niveau des Hotels nicht entsprechen, auf mannigfaltige Art zu verstehen, dass sie doch lieber in einem anderen Gastbetrieb ihr Geld ausgeben sollten. Wer vernünftig ist, folgt diesen Winken mit dem Zaunpfahl. Deswegen gehe ich doch nicht an die Öffentlichkeit.

Mo., 03.03.2025 - 22:02 Permalink