Der Gleichheitsgrundsatz

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Darf ein Gastwirt einem Kunden angebotene Dienstleistungen ohne „triftigen Grund“ verweigern? Und was wäre ein „triftiger Grund“? Gehört eine rechtsextreme politische Haltung auch dazu? Um diese Fragen geht es im „Fall Gauland“, der vor einigen Wochen hohe Wellen geschlagen hat. Wie berichtet, ging die Geschichte des AfD-Politikers Alexander Gauland, dem von einer Südtiroler Hoteliersfamilie nahegelegt wurde, sich künftig um eine andere Unterkunft zu bemühen, vor einigen Wochen durch sämtliche deutschsprachige Medien. Die Mehrheitseigentümerin des renommierten Hotels Elephant, Elisabeth Heiss, äußerte sich ein einem Statement gegenüber RAI Südtirol dahingehend, dass man ein liberales Haus sei, aber Alexander Gauland nicht „mehr zu uns“ passe. „Es gibt in Südtirol viele schöne Hotels. Wir haben ihn nicht rausgeworfen. Ich habe das Gespräch gesucht und ihm nahegelegt, nicht mehr zu uns zu kommen. Und zwar aus persönlichen, teils auch aus ideologischen Gründen. So ein Gast bringt Unruhe ins Haus, nicht bei uns, aber bei den Gästen“, so Heiss.
Sogar im Landtag wurde über diesen Fall debattiert. Der dafür zuständige Tourismuslandesrat Luis Walcher ließ in seiner Anwort auf eine Landetagsanfrage seitens des Abgeordneten Jürgen Wirth Anderlan keinen Zweifel daran aufkommen, dass in Südtirol jeder willkommen sei und er das Verhalten der Hotel-Inhaber „in keinster Weise goutieren“ könne. Dies wiederum rief Brigitte Foppa, Fraktionssprecherin der Grünen, auf den Plan, die um eine rechtliche Klarstellung ersuchte und wissen wollte, ob eine rechtsextreme politische Haltung und die wiederholte Verharmlosung der NS-Zeit für die Landesregierung nicht ein „triftiger Grund“ sei, auf den sich der Gastbetrieb berufen könne. Ins Feld führte die Grüne Landtagsabgeordnete die Praxis von Gastbetrieben, die sich auf eine bestimmte Zielgruppe, wie beispielsweise „Adults only“-Hotels – das Angebot richtet sich in diesem Fall an Erwachsene – spezialisiert haben und damit andere Zielgruppen ausschließen.
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Tourismus-Landesrat Luis Walcher: „Bei der Beurteilung, ob ein triftiger Grund vorliegt, sind die Vorgaben des Gleichheitsgrundsatzes in Art. 3 Verfassung der Republik Italien maßgebend.“ Foto: Seehauserfoto
Landesrat Luis Walcher beruft sich in seiner Antwort auf die Gastgewerbeordnung (Landesgesetz vom 14. Dezember 1988, Nr. 58), die unter Art. 38, Absatz 1 vorsieht, dass die gastgewerblichen Betriebe während der Öffnungszeiten die üblichen Leistungen jedem erbringen, der sie verlangt und den entsprechenden Preis dafür zahlt. Weiters ist im Artikel 54 der Gastgewerbeordnung vorgesehen, dass die Verweigerung ohne triftigen Grund von Dienstleistungen, die für den Betrieb üblich sind, mit einer Geldbuße bestraft wird. „Bei der Beurteilung, ob ein triftiger Grund vorliegt, sind allerdings die Vorgaben des Gleichheitsgrundsatzes in Art. 3 Verfassung der Republik Italien maßgebend“, so Walcher. Dies bedeute, dass im Allgemeinen eine Abweisung eines Gastes aufgrund seiner politischen Überzeugung im Lichte des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes von Art. 3 Verfassung der Republik Italien nicht rechtens sei. Somit haben alle Staatsbürger die gleiche gesellschaftliche Würde und sind vor dem Gesetz ohne Unterschied des Geschlechtes, der Rasse, der Sprache, des Glaubens, der politischen Anschauungen, der persönlichen und sozialen Verhältnisse gleich. Was die „Adults only“-Hotels betrifft, wird im Schreiben erklärt, dass im Sinne des Artikel 41 der Verfassung der Republik Italien, welcher die Freiheit der wirtschaftlichen Initiative vorsieht, Hotels Gästen verweigern können, wenn bestimmte Zugangsvoraussetzungen vorgesehen und diese durch geeignete Informationsmittel bekannt gemacht werden.
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2015 hat der…
2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland das Hausrecht von Hotelbetreibern gestärkt:
"Hoteliers dürfen grundsätzlich Rechtsextremisten wegen ihrer politischen Überzeugung als Gäste ablehnen."
Details:https://www.focus.de/politik/deutschland/hotels-duerfen-rechtsextreme-g…
Die svp verschiebt die demokratischen Grenzen seit sie mit den Faschisten in Rom paktelt.
- Wie hätte das Statement der svp zum Fall Gauland ausgesehn, wenn sie mit den Mitte- Leuten regiern würde?
Antwort auf 2015 hat der… von Herta Abram
<"Hoteliers dürfen…
<"Hoteliers dürfen grundsätzlich Rechtsextremisten wegen ihrer politischen Überzeugung als Gäste ablehnen.">
Dies gelte jedoch nicht, wenn die Buchung des Gastes bereits bestätigt wurde.
Antwort auf 2015 hat der… von Herta Abram
Sieh sprechen die deutsche…
Sieh sprechen die deutsche Gesetzgebung an, in diesem Fall aber befindet sich das Hotel in Italien. Wodurch der Fall in keinster Weise die germanischen Richter bemühen muss.
Da der Gast bereits im Hotel eingebucht hatte müsste dem Hotelbesitzer klar sein dass Er/Sie sein Hausrecht positiv entschieden hat.
Antwort auf Sieh sprechen die deutsche… von Factum Est
Stimmt es ist deutsche…
Stimmt es ist deutsche Gesetzeslage, aber wenn Sie den Beitrag im link lesen, geht es nicht nur um Gesetzeslage sondern auch um Halrung, Aufklärung und künftigen Umgang.
Z. B.:
"Reaktion des Hotel- und Gaststättenverbandes
Der Brandenburger Hotel- und Gaststättenverband sieht das Urteil zwiespältig. Grundsätzlich sei die Haltung bestätigt worden, dass der Unternehmer selbst entscheiden könne, wen er beherberge, sagte Hauptgeschäftsführer Olaf Lücke. „Das zeigt, dass rechtsradikales Gedankengut und Ausländerfeindlichkeit mit unserem Verständnis von Gastfreundschaft nichts zu tun haben.“ Andererseits sei es für die Unternehmer im Zeitalter moderner Kommunikationsmittel immer schwerer, jede Buchung zu prüfen. „Das ist die andere Seite des Urteilsspruchs.“ Lücke sagte, der Hotel- und Gaststättenverband wolle die Hoteliers in der Initiative „Tolerantes Brandenburg“ darüber aufklären, wie sie sich künftig auf solche Situationen vorbereiten können."
Antwort auf Sieh sprechen die deutsche… von Factum Est
Das ist in diesem Fall nicht…
Das ist in diesem Fall nicht die Frage, denn er wurde nicht des Hauses verwiesen. Er wurde nur gebeten in ZUKUNFT ein anderes Hotel zu wählen.
Dann wird die Meloni wohl…
Dann wird die Meloni wohl kein Zimmer in Deutschland finden.
Antwort auf Dann wird die Meloni wohl… von nobody
... Es wäre auch möglich,…
... Es wäre auch möglich, dass der jüdische Gartenkünstler A. Heller bei Brixen-Aufenthalten im selben Hotel nächtigt...
Der ... GAULAND hat das…
Der ... GAULAND hat das Ersuchen der Wirtin vom Hotel ELEFANT, "nicht mehr als Gast in das Haus zu kommen, "für seine schräge verrückte Hitler-Propaganda missbraucht + die gesamte Presse hat auf dem Leim geklebt! Der bescheuerte Südtiroler-Landtag hat das peinliche Teather am Leim zappelnd mit befeuert!"