Politik | Interview

„Wir müssen reagieren“

Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler zum absurden Fall einer Hofschließung in Eppan und zu Einzelfällen, die den Bauernstand in Verruf bringen.

Herr Landesrat Schuler, mancher Bauer ist schlauer als die Politiker?
Arnold Schuler: Es gibt leider Bauern, die geschickt jene Lücken nutzen, die das Gesetz lässt.

Der Eppaner Fall eines Jungbauern, der einen neuen Hof schließt, dessen Fläche zu 92 Prozent in Branzoll liegt, der aber die Hofstelle in Eppan errichtet, macht das Südtiroler Höfegesetz doch lächerlich?
Man muss hier unterscheiden. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind in diesem Fall sicher gegeben. Das Höfegesetz sieht vor, dass es zur Neuschließung eines Hofes gewisse Flächen braucht, die hier auch vorhanden sind. Es ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass die Flächen alle in einer Gemeinde sein müssen. Das wäre auch kaum möglich, weil es viele Überschneidungen zwischen Nachbargemeinden gibt. Man hat aber gesagt, die Flächen müssen eine funktionelle Einheit bilden. Und die Flächen müssen in einer bestimmten Erreichbarkeit liegen.

Das ist doch der springende Punkt: Die Gemeinden Eppan und Branzoll liegen 20 Kilometer auseinander, sie grenzen nicht einander und der Bauer hat mit dem Traktor zwei Stunden Fahrzeit hin und zurück. Wie kann das eine funktionelle Einheit sein?
Das ist eine Ermessensfrage. In meinen Ämtern sagt man mir, dass das die Grenze ist, wo man die Entfernung noch akzeptieren kann. Es gibt mehrere solche Fälle, wo seit Generationen die Grundstücke so gelagert sind. Vor allem im Vinschgau wo durch die Realteilung die Grundstücke weit auseinanderliegen.

Damit wird es aber einfach: Anstatt 2 Hektar kaufe ich nur 1.000 Quadratmeter Grund im teuren Überetsch. Den Rest kaufe ich um einen Pappenstiel entlang er Brennerautobahn in Salurn und dann baue ich mir einen schönen Hof in Eppan oder Kaltern.
Die Frage ist, ob wir auf solche Fälle reagieren müssen. Meine Antwort ist Ja. Denn das sind solche Sondersituationen, die dem Image der gesamten Bauernschaft schaden. Diese Fälle werfen ein schlechtes Licht auf das Instrument geschlossener Hof, das in den allermeisten Fällen absolut gut funktioniert. Der geschlossene Hof ist durchaus ein Erfolgsmodell. Ein Modell, das durch solche Aktionen ins schiefe Licht gerückt wird. Hier müssen wir reagieren. Die Gretchenfrage aber ist, was kann man tun?

Solche Fälle schaden dem Image der gesamten Bauernschaft.

Zum Beispiel in das Höfegesetz schreiben, dass die Hofstelle dort errichtet werden muss, wo der Großteil des Grundes liegt. Einfacher geht’s doch nicht?
Das klingt zwar gut, doch so einfach ist es nicht. Es gibt vielfach auch Flächen, die unter Schutz stehen, die in Bannzonen liegen oder die sich einfach nicht eignen eine Hofstelle zu errichten. Dagegen gibt es außerhalb eine kleine Fläche, die verbaubar ist. So einfach ist es also nicht. Man könnte aber, die Mindestfläche von Neuschließungen allgemein erhöhen, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden.

Die Politik wird doch imstande sein, diese Lücken im Gesetz zu schließen?
Das werden wir versuchen. Etwa in dem man die Mindestfläche zur Hofschließung nochmals erhöht. Aber auch damit schließt man diese Tricks noch nicht aus. Es ist ein sehr komplexer Bereich.

Oder will die Politik keine Änderung?
Nein, wir wollen schon. Die Diskussion ist nicht neu und wir werden auf jeden Fall versuchen, hier etwas gesetzlich zu ändern.