Wirtschaft | Wein

In den Keller statt ins Glas

Auch heuer gibt es Unterstützung für die Weinwirtschaft. Weil weniger verkauft wird und mehr gelagert werden muss, springt das Land bei.
Aufstieg unter Weinreben
Foto: Oswald Stimpfl

Auch der Wein-Absatz leidet unter der Corona-Pandemie. Weil weniger verkauft wird, muss mehr gelagert werden. Dazu ist mehr Platz nötig. Und dafür gibt es Unterstützung vom Land. Die Landesregierung hat diese Woche beschlossen, die Beihilfen zur Anmietung von Behältern und Lagerstätten sowie für Investitionen zur Lagerung von Weinerzeugnissen zu verlängern. Mit leicht abgeänderten Kriterien.

“Bereits im vergangenen Jahr wurden Maßnahmen gesetzt, um der negativen Marktentwicklung entgegenzuwirken, den Weinsektor zu unterstützen und die vielfach dringend notwendige Erweiterung der Lagerungskapazität zu erleichtern”, erinnert Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler. “Die aktuelle Situation hat gezeigt, dass eine zeitlich begrenzte Verlängerung dieser Beihilfen notwendig ist.”

 

Geld für mehr Lagerkapazität

 

Bis 15. September 2021 kann um die Förderung bei Investitionen zur Erweiterung der Lagerkapazität durch Umbau oder Modernisierung von Strukturen angesucht werden. Bei der Erweiterung der Lagerkapazität werden heuer allerdings Neuerrichtungenexplizit ausgeschlossen. Die Lagerstätten, die umgebaut oder modernisiert werden können, müssen schon bestehen. Um das Ansuchen für Investitionsförderungen einreichen zu können, ist anstelle der Baukonzession die zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns oder eine beeidigte Mitteilung des Baubeginns notwendig. Abgeändert wurden auch die Mindestausgaben je Antrag der Unternehmen mit einem Jahresumsatz von zwei bis zehn Millionen Euro, und zwar wurden sie von 50.000 auf 30.000 Euro reduziert.

Bis 30. September 2021 (und nicht wie 2020 bis 30. Dezember) kann um Mietbeihilfen angesucht werden. Neu dabei ist, dass heuer bei einer Laufzeit von 18 Monaten zur Beitragsgewährung nur mehr die vollen Monate berücksichtigt werden. Der rechtsgültige Miet- oder Verwahrungsvertrag kann aber nun auch innerhalb von 30 Tagen ab Antragstellung nachgereicht werden.

 

Um die beiden Landesbeihilfen können sich Unternehmen mit operativem Sitz in Südtirol bewerben, die in der Verarbeitung und Vermarktung von Weinerzeugnissen tätig sind und nicht mehr als 250 Angestellte beschäftigen. Dabei darf der Jahresumsatz 50 Millionen Euro nicht überschreiten bzw. die Jahresbilanzsumme darf höchstens 43 Millionen Euro ausmachen.