Gesellschaft | Elternunterricht

In die Schranken weisen

Der Elternunterricht boomt. Durch einen Dringlichkeitsantrag sollen Schulaustritte nun limitiert und stärker kontrolliert werden, um das Recht auf Bildung zu gewähren.
Schüler
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Nirgends in Italien ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die zu Hause unterrichtet werden, so hoch wie in Südtirol. Nun wird im Landtag ein Dringlichkeitsantrag der Mehrheit diskutiert, um den Elternunterricht stärker zu reglementieren. So sollen Anträge für den Elternunterricht in Zukunft bis zum 31. Juli eingereicht werden müssen und am Beginn des Schuljahrs verpflichtende Gespräche zwischen der zuständigen Schule und den Eltern stattfinden. Auf diese Weise will die Landesregierung von Anfang an gegen eine Vernachlässigung der Bildungspflicht eintreten.

Zehn Kinder wurden im Schuljahr 2019/2020 in Südtirol zu Hause unterrichtet. Im Vorjahr waren es 125. Und in diesem Jahr? Allein an der deutschen Schule werden 520 Schüler zu Hause unterrichtet. Dazu kommen 18 Schüler an den ladinischen und sieben an den italienischen Landesschulen. Grund dafür dürfte die Masken- und Testpflicht an den Schulen sein, die Eltern dazu veranlasst, ihre Kinder aus der Schule zu nehmen. Durch einen Dringlichkeitsantrag, der noch heute im Landtag diskutiert werden soll, soll eine mögliche Vernachlässigung der Bildungspflicht im Elternunterricht nun frühzeitig abgefedert werden. Die Kinderanwaltschaft, die Jugendgerichtsbarkeit und die italienische Regierung seien – so ein Vertreter der Landesregierung – bereits über die vorgesehenen Schritte informiert.

Wird der Antrag erwartungsgemäß genehmigt, so müssen Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollen, dies bis zum 31. Juli melden und den Bildungsauftrag für das gesamte Schuljahr übernehmen. Damit wären Schulaustritte im laufenden Schuljahr Jahr gar nicht mehr möglich. Ausnahmen sind nur in schwerwiegenden Fällen vorgesehen. Zudem kommt, dass die Eltern an den gebietsmäßig zuständigen Schulen staatlicher Art oder den gewählten öffentlichen Schulen der Oberstufe folgende Nachweise erbringen müssen:

  • Ein verpflichtendes Beratungsgespräch an der Schule oder durch externe Experten.
  • Auskunft darüber, wer den Unterricht erteilen wird und über deren Qualifikationen.
  • Ein genaues Programm, das erklärt, wie die vorgegebenen Bildungsziele erreicht werden sollen.

Die zuständige Schulführungskraft oder von ihr beauftragte Lehrpersonen sollen zudem im Laufe des Schuljahrs Unterrichtsbesuche zu Hause durchführen, wobei auch die sozio-emotionale Kompetenz der Kinder überprüft wird. Sollte der Verdacht auftreten, dass das Bildungsrecht der Kinder gefährdet ist, werden bereits nach dem ersten Semester jene Schritte eingeleitet, die ansonsten erst in der Prüfungsphase am Ende des Schuljahrs bei einer Verletzung der Schul- und Bildungspflicht vorgesehen sind.