Autonomie bei Sterbehilfe

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Wie SALTO berichtete, hat die Regierung Meloni vor Kurzem einen Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe vorgelegt. Nach jahrelangen politischen Debatten, Urteilen des Verfassungsgerichts und zunehmenden Forderungen von Patienten, Ärzten und Juristen nach einer klaren Regelung der SVP zufolge ein erster wichtiger Schritt. „Es ist absolut notwendig, dass der assistierte Suizid endlich auf Staatsebene gesetzlich geregelt wird und die Urteile des Verfassungsgerichtshofes umgesetzt werden. Ich persönlich bin für ein selbstbestimmtes Leben in jeder Lebensphase und selbstbestimmt getroffene Entscheidungen auf dem letzten Weg“, erklärt SVP-Landtagsabgeordnete und Präsidentin der 4. Gesetzgebungskommission des Südtiroler Landtages Waltraud Deeg.
Der 4. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages hatte sich in seiner letzten Sitzung mit diesem für viele Menschen wichtigen Thema auseinandergesetzt. Dabei wurden Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe von Team K, PD und Grüne versenkt. Deeg erklärt heute: „Südtirol hat im Strafrecht keine eigene Zuständigkeit. Es braucht hier Rechtssicherheit und klare Regeln für die Betroffenen, für die Familien, für die Ärzte und die Mitarbeitenden des Gesundheitswesens.“ Die politische Mehrheit des Ausschusses war bis vor kurzem der Meinung, dass das Thema auf staatlicher Ebene behandelt werden sollte.
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Autonome Spielräume gefordert
Der von der staatlichen Regierungsmehrheit vorgelegte Gesetzentwurf sieht – wenn auch in einem engen Rahmen – eine Neuregelung des Art. 580 Absatz 2. vor und schafft eine gesetzliche Grundlage für den assistierten Suizid. Ebenso sieht der Gesetzentwurf das Recht auf Palliativversorgung vor und die Pflicht der Fachdienste und der Sanitätsbetriebe, die palliative Versorgung schwerkranken Menschen zu gewährleisten. „Wichtig ist jetzt, dass es zügig weitergeht und dass Südtirol aufbauend auf die gute Vorarbeit im Südtiroler Gesundheitswesen seine autonomen Spielräume in der Umsetzung erhält. Dafür müssen wir uns gemeinsam einsetzen“, so die Landtagsabgeordnete. Der Vorschlag der italienischen Regierung sieht vor, dass die Sterbehilfe aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Eine Autonomie für den Südtiroler Sanitätsbetrieb könnte mit diesem Passus brechen.
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