Politik | Landtag

Non c'è due senza tre

Negli ultimi dieci anni sono state approvate tre mozioni sull'abolizione del Commissariato del Governo, una per ogni legislatura. Ma il modello Aosta resta un miraggio.
Commissariato governo.jpg
Foto: Ministero dell'Interno
  • Repetita iuvant, dicevano i latini. E così, a ogni legislatura, la Süd-Tiroler Freiheit presenta una mozione sull’abolizione del Commissariato del Governo (il “Prefetto” per l’Alto Adige, cui spetta tra le altre cose il coordinamento delle forze dell’ordine). Lo ha fatto anche ieri (6 giugno) incassando il voto favorevole del Consiglio provinciale di Bolzano con 10 voti a favore — STF, JWA, Renate Holzeisen, Thomas Widmann, Andreas Leiter Reber e l’assessora Ulli Mair (Freiheitliche) — e 5 astensioni (tra cui i Verdi), mentre 19 non hanno partecipato al voto: SVP, Fratelli d’Italia, Lega, Civica, Team K e PD. “Si invita la Giunta provinciale ad avviare delle trattative con il Consiglio dei ministri e il Governo al fine di abolire il Commissariato del Governo a Bolzano, e a far trasferire dette competenze alla Provincia autonoma di Bolzano, seguendo l’esempio della Val D’Aosta”, recita la mozione, citando il caso della Valle d’Aosta dove il Presidente della Regione esercita le funzioni del Prefetto. "Ma non è un tema incluso nell’attuale riforma dello Statuto e nel ripristino delle competenze su cui abbiamo l’accordo con il Governo", ha ribadito il Landeshauptmann Arno Kompatscher.

  • Sven Knoll, consigliere provinciale della Süd-Tiroler Freiheit: presentatore seriale di mozioni per abolire il Prefetto della Provincia di Bolzano. Foto: Seehauserfoto
  • Già dieci anni fa, il 16 aprile 2014, il Landtag approvò a maggioranza una mozione analoga proposta dalla Süd-Tiroler Freiheit che prevedeva di abolire il Commissariato del Governo a Bolzano, con la medesima formulazione: “Il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano delibera di sollecitare la Giunta provinciale ad avviare delle trattative con il Consiglio dei ministri e il Governo al fine di abolire il Commissariato del Governo di Bolzano e far trasferire dette competenze alla Provincia di Bolzano, seguendo l'esempio della Val D’Aosta”. In quell’occasione fu approvata con 27 voti favorevoli (SVP, Freiheitliche, Süd-Tiroler Freiheit, Verdi e l’allora pentastellato Köllensperger) e soli 3 voti contrari: Alessandro Urzì nonché Roberto Bizzo e Christian Tommasini del PD, parte della maggioranza di governo.

  • Lega, in cinque anni dal sì al no

    Altro giro altra corsa. Cinque anni più tardi, il 4 luglio 2019, fu approvata dall’aula la mozione presentata da Sven Knoll della STF, “Diritto incondizionato all’uso della lingua tedesca in provincia di Bolzano” compreso l’ultimo punto: “Il Consiglio provinciale rinnova la richiesta di trasferimento delle competenze del Commissariato del Governo al presidente della Provincia e invita la Giunta provinciale ad avviare al riguardo trattative con il Governo”. Il Consiglio diede il via libera con 29 sì (Verdi e Team K compresi) e 2 astenutiSandro Repetto del PD e Diego Nicolini del Movimento Cinque Stelle. Degno di nota fu l’assenso della Lega il cui leader, Matteo Salvini, era allora Ministro dell’Interno: Massimo Bessone uscì dall’aula, Giuliano Vettorato, Carlo Vettori e Rita Mattei invece votarono per il passaggio. Passaggio, neanche a dirlo, mai avvenuto nonostante l’appoggio del partito di governo a Roma.

  • (da sx) Christian Bianchi, Arno Kompatscher e Christian Tommasini: da assessori, sia Bianchi che Tommasini hanno espresso la propria contrarietà all'abolizione del Commissariato del Governo. Foto: Usp/mb
  • A cinque anni di distanza, l’assessore Christian Bianchi (eletto con la Lega) ha avuto ieri una posizione di tutt’altro tenore, definendo la mozione “un atto provocatorio delle destre tedesche di eliminare lo Stato dall’Alto Adige, una azione propagandistica che, e questa è la bella notizia, non ha trovato sponda nella maggioranza che governa la Provincia di Bolzano, che a questo voto non ha partecipato (a eccezione di Ulli Mair, ndr) proprio per non dare alcun peso. In Alto Adige la presenza del Prefetto è regolamentata dalla legge e prevista dallo Statuto di Autonomia”. Per Bianchi “chi ha fatto questa proposta sono gli stessi che non riconoscono lo Stato Italiano, che dichiarano di volere l’autodeterminazione, che in loro ogni discorso disprezzano la nostra nazione” ma “noi italiani in Consiglio provinciale, ma anche fuori, noi tutti cittadini, non ci facciamo intimidire da queste azioni propagandistiche, e continueremo a sventolare orgogliosamente il nostro tricolore, ogni volta che ne abbiamo il desiderio”. 

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Hartmuth Staffler Fr., 07.06.2024 - 17:33

Nieand verbietet dem Bianchi, seine Trikolore zu schwingen und sich an seiner Nation zu ergötzen. Er muss aber zur Kenntnis nehmen, dass nicht alle Bewohner Südtirols dieser Meinung sind. Und er sollte auch zur Kenntnis nehmen, dass blinder Nationalismus schon längst auf den Müllhaufen der Geschichte gehört.

Fr., 07.06.2024 - 17:33 Permalink
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Alessandro Stenico Fr., 07.06.2024 - 18:12

Selbst wenn die Struktur des Regierungskommissariats, so wie sie sich heute darstellt, geändert würde und die Aufgaben der Präfektur an den Präsidenten der Autonomen Provinz delegiert würden, könnten die Aufgaben nicht geändert werden, sondern blieben dieselben, wie sie in den Delegationen an den Präsidenten der Region Aostatal dargestellt werden.

In estrema sintesi le competenze che attualmente svolge il personale della carriera prefettizia sono:

a) attività di rappresentanza dello Stato sul territorio e di collaborazione a favore degli enti
locali; attività di collaborazione a favore delle regioni e di coordinamento degli uffici periferici dello Stato; raccordo delle attività statali in sede locale e promozione in sede locale della cooperazione tra le pubbliche amministrazioni;
b) espletamento nell’ambito degli uffici territoriali del governo delle funzioni del commis-
sario del governo, dell’autorità provinciale di pubblica sicurezza e delle attribuzioni in materia di protezione civile, di difesa civile e di coordinamento delle attività di soccorso;
c) attività finalizzate a garantire la regolare costituzione degli organi elettivi degli enti locali e la loro funzionalità, anche nei casi di gestione commissariale, nonché alla vigilanza sui servizi statali gestiti dagli enti locali; attività dirette ad assicurare il regolare svolgimento delle consultazioni elettorali e dei referendum popolari;
d) espletamento dei compiti di tutela dei diritti civili, compresi quelli delle confessioni reli-
giose, di cittadinanza e di minoranze linguistiche, nonché in materia di immigrazione, di condizione giuridica dello straniero, di asilo e di zone di confine;
e) esercizio dei compiti connessi alla responsabilità del prefetto a garanzia della legalità amministrativa ovvero finalizzati alla mediazione dei conflitti sociali e alla salvaguardia dei servizi essenziali; esercizio delle attribuzioni in materia di sanzioni amministrative;
f) coordinamento delle attività di livello internazionale nei diversi settori di competenza
dell’amministrazione dell’interno, anche con riguardo alla cooperazione transfrontaliera, raccordo sul territorio delle iniziative di rilievo internazionale e cura delle relazioni con gli organismi dell’Unione europea; rapporti di collaborazione con gli organi del Governo e le autorità indipendenti; espletamento di incarichi speciali conferiti con decreto del Presidente del Consiglio dei Ministri o del Ministro competente in relazione alla natura dell’incarico, d’intesa con il Ministro dell’interno; attività di documentazione generale per esigenze di Governo;
g) direzione degli uffici di diretta collaborazione con il Ministro, dei dipartimenti e degli
uffici territoriali del governo; direzione di uffici che, in sede centrale e periferica, svolgono i compiti sopra richiamati; direzione e coordinamento dei servizi comuni che richiedono la gestione unitaria dei compiti dell’amministrazione dell’interno, rappresentanza dell’amministrazione nelle sedi giurisdizionali; espletamento di funzioni complementari rispetto a quelle sopra indicati.

Fr., 07.06.2024 - 18:12 Permalink
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Manfred Klotz Sa., 08.06.2024 - 06:57

Antwort auf von pérvasion

Ihr Versuch in Ehren, aber einige Aspekte sind schon sehr blauäugig.

Der Boykott hängt mit Sicherheit mit der augenblicklichen Situation in Sachen Verhandlungen um Wiederherstellung bzw. Ausbau der Autonomie zusammen, die man sich durch ein klares Bekenntnis nicht stören lassen will. Eine Minderheit erreicht gegenüber einem Zentralstaat nur durch Diplomatie Zugeständnisse, nicht mit dem Kopf durch die Wand. Die STF vertritt diese harte Haltung nur um die Fronten zu verhärten und ihr selbst politischen Aufwind zu geben, es geht ihr nicht um die Sache.
Der Boykott hängt aber auch damit zusammen, dass es keine Verjährung des bereits akzeptieren Auftrags in dieser Richtung gibt. Daher ist es politische Schaumschlägerei der Einbringer.

Der Vergleich mit der Wiederherstellung der Autonomie ist unangebracht. Für die Autonomie und ihre Tragweite gibt es eine rechtliche Basis, die bis auf den Pariser Vertrag zurückgeht. Für die Abschaffung des Regierungskommissariats nicht. Diese Verhandlungen würden bei null beginnen und letztlich nur vom Wohlwollen der Regierung abhängen.

Auch Ihre These, die Kompetenzen des Regierungskommissariats würden auf die Provinz Bozen übergehen ist mit Verlaub Bullshit (um Ihren Ausdruck zu benutzen), denn da die Abschaffung reine Verhandlungssache ohne rechtliche Basis ist, würde die Regierung allein darüber entscheiden wo das Regierungskommissariat angesiedelt wird und dabei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Aosta kopieren. Schon allein deshalb weil es eine Rückversicherung wäre, Trient als Stützpunkt zu haben. Dass aktuell sowohl Bozen als auch Trient ein Regierungskommissariat haben, ist keine Garantie, eben weil eine Änderung reine Verhandlungssache wäre und man dem Willen Südtirols, wenn überhaupt, sicher nicht zu 100% nachgeben würde.

Wie Sie wissen ist der Präfekt oder Regierungskommissar ein Ableger des Innenministeriums, der bestimmte Aufgaben des Staates wahrnimmt. Von autokratisch kann man hier nicht sprechen. Es versteht sich von selbst, dass – besonders diese rechte Regierung – nie zustimmen würde, diese Kompetenzen in die Hände eines gewählten, zumal deutschsprachigen, Volksvertreters zu legen. Es besteht die Gefahr, dass je nach politischer Richtung, diese Aufgaben mehr oder weniger ausgehöhlt werden.

Der Aspekt des Vertrauens ist, versteht man die Aufgaben des Regierungskommissariats, sicher kein Argument, das muss man schon zugeben.
Dass die Regierung bei der Wahl dieses höchsten Beamten des Staates daran denken sollte eine Person zu wählen, die wenigstens zwei der drei Landessprachen mächtig ist, stimmt allerdings.

Sa., 08.06.2024 - 06:57 Permalink
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pérvasion Sa., 08.06.2024 - 08:52

Antwort auf von Manfred Klotz

Also hat die SVP Ihrer Meinung nach eine Abstimmung zu einer Sache, die sie richtig findet, aus rein taktischen Gründen boykottiert. Kann sein, kann auch nicht sein. Ich bin der Meinung, damit schadet man der Institution des Landtags massiv. An anderer Stelle hatten Sie noch geschrieben, dass der Antrag überhaupt keinen Sinn hätte. Sie haben das damit begründet, dass die Kompetenzen Ihrer Meinung nach an die Region übertragen würden (wofür es keinerlei Beweise und keinerlei Anzeichen gibt und wofür sich die Abgeordneten, die für den Antrag gestimmt haben, auch gar nicht ausgesprochen haben).

»Der Boykott hängt aber auch damit zusammen, dass es keine Verjährung des bereits akzeptieren Auftrags in dieser Richtung gibt.«
Das ist nett, aber ich wage zu bezweifeln, dass sich — sagen wir mal — die Landesregierung heute noch an Anträge gebunden fühlt, die vor 10 oder 15 Jahren genehmigt wurden. Sie fühlt sich ja noch nicht einmal an die Anträge der letzten Legislatur gebunden, wenn sie ihr nicht in den Kram passen.

»Für die Autonomie und ihre Tragweite gibt es eine rechtliche Basis, die bis auf den Pariser Vertrag zurückgeht.«
Nein, bei weitem nicht alles (zum Beispiel die viel diskutierte Einvernehmensklausel) geht auf den Pariser Vertrag zurück. Dennoch verhandelt die Landesregierung zurecht mit der römischen Regierung darüber. Was hier einige (auch Sie) zu etablieren versuchen, ist eine »rezessive« und submissive Rolle des Landtags.

Selbst wenn die römische Regierung ENTGEGEN der Forderung des Landtags beschließen sollte, die Funktionen des Regierungskommissariats an die Region zu übertragen, wäre das aus meiner Sicht noch immer eine deutliche Verbesserung zu heute. Dann wäre die Rolle zumindest für die Hälfte der Legislatur beim Südtiroler Landeshauptmann, der in der anderen Hälfte der Legislatur immerhin noch Stellvertreter ist. Unter Umständen könnte die Region dann sogar über eine Delegierung an die Länder nachdenken.

»Von autokratisch kann man hier nicht sprechen.«
Sie haben Recht, das war ein Lapsus: Ich wollte »monokratisch« schreiben, habe das im Beitrag inzwischen korrigiert.

»Es versteht sich von selbst, dass – besonders diese rechte Regierung – nie zustimmen würde, diese Kompetenzen in die Hände eines gewählten, zumal deutschsprachigen, Volksvertreters zu legen.«
Ja, genauso wie es sich von selbst versteht, dass diese rechte Regierung nie zustimmen würde, die Autonomie wiederherzustellen oder gar die Einvernehmensklausel einzuführen. Die SVP glaubt daran, wir werden ja sehen. Einer Willensbekundung des Landtags, der in Vergangenheit übrigens auch die Lega zugestimmt hatte, sollte das aber nicht im Wege stehen.

»Der Aspekt des Vertrauens ist, versteht man die Aufgaben des Regierungskommissariats, sicher kein Argument, das muss man schon zugeben.«
Bitte was?

»Dass die Regierung bei der Wahl dieses höchsten Beamten des Staates daran denken sollte eine Person zu wählen, die wenigstens zwei der drei Landessprachen mächtig ist, stimmt allerdings.«
Ja, sollte sie. Das ist aber erstaunlicherweise (bzw. wenig erstaunlicherweise) bislang keiner rechten wie linken, autonomiefeindlichen oder autonomiefreundlichen Regierung in den Sinn gekommen. Das war nie ein wichtiges Auswahlkriterium und wurde schon gar nicht irgendwo verankert.

Sa., 08.06.2024 - 08:52 Permalink
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Profil für Benutzer Manfred Klotz
Manfred Klotz Sa., 08.06.2024 - 12:01

Antwort auf von pérvasion

Wie weiter oben geschrieben: Sie müssen versuchen Aussagen zu verstehen und Ihre Voreingenommenheit ablegen.
Ja, ich bin der Meinung, die Wahl wurde boykottiert um nicht Stellung beziehen zu müssen (angesichts der laufenden Verhandlungen). Das ändert nichts an der Tatsache, dass der Antrag keine Sinn hat, weil das Land selbst hier sowieso auf das Wohlwollen des Staates angewiesen ist und er macht auch deshalb keinen Sinn, weil er schon deponiert und angenommen wurde. Ob Sie der Meinung sind, dass das nicht nachverfolgt wird, ist nun wirklich kein Argument.
Auch bezüglich Autonomie und Pariser Vertrag basieren Sie Ihre Äußerung auf reiner Unterstellung. "Rechtliche Basis" vs. Nicht Vorhandensein einer rechtlichen Basis: Finde den Unterschied. Ihre Äußerung in Sachen Autonomie fuße nicht alles auf rechtlicher Basis, ist reine Haarspalterei. Es geht nicht um Details, sondern um die BASIS.
Bezüglich Übertragung der Kompetenzen an die Region, bzw. den Regionalratspräsidenten: Es wechselt zwar der Präsident, aber es wechselt nicht das Umfeld. Aber es ändert auch nichts an der Tatsache, dass eine Übertragung auf die Provinz Bozen, wie von Knoll gefordert, kaum eine Chance hätte. Will man etwas erreichen - ich stimme Ihnen zu, dass das Modell Aosta auf jeden Fall eine Verbesserung wäre - ist Realismus nötig.
Aspekt Vertrauen: Glauben Sie wirklich, dass die Regierung etwas darauf gibt, dass die Südtiroler Bevölkerung mehr Vertrauen in das Regierungskommissariat hätte, wenn es beim Land angesiedelt wäre? Das Regierungskommissariat würde dennoch eine Filiale des Staates bleiben.

Sa., 08.06.2024 - 12:01 Permalink
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△rtim post Fr., 07.06.2024 - 22:11

Das Beispiel der Wirkung der Wiederholung ist bekanntlich Cato der Ältere.
Es mag auch sein, dass die STF neuerdings noch mehr evt. "Verjährung" befürchtet.
Der Antrag und die neuerliche Annahme sind dennoch nicht sinnlos. Das Thema kommt wieder auf die Tagesordnung und vielleicht sogar mal auf die Agenda des LHs. Medien, wie auch hier oder „Brennerbasisdemokratie“ mit dem Beitrag „Zur geforderten Abschaffung des Regierungskommissariats“ vom 07.06.24 berichten. Es wird diskutiert...
Problematischer finde ich das Verlassen der Abgeordneten des Plenums während der Abstimmung. Es schadet nicht nur inhaltlich dem eigenen Anliegen. Vielmehr. Es delegitimiert den Landtag. Es entmächtigt sich aber auch die SVP selbst in ihrem Vertretungsanspruch, wenn sie immer mehr eigene Kernthemen, wie Volks- und Bürgerrechte aus Gründen (des Koalitionsfriedens mit FDI) einfach der STF überlässt und dafür sogar die Abstimmung verlässt.
Man darf gespannt sein, wie die SVP dieses Anliegen da noch in Rom glaubhaft vertreten kann/will.

Fr., 07.06.2024 - 22:11 Permalink
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Profil für Benutzer Manfred Klotz
Manfred Klotz Sa., 08.06.2024 - 07:06

Antwort auf von △rtim post

Das Aufwärmen eines bereits genehmigten Antrags, der nicht verjährt (die STF weiß das mit Sicherheit), dient nur dazu Öl ins Feuer zu gießen und die aktuellen Verhandlungen in Rom zu stören. Wären diese nicht von Erfolg gekrönt oder kämen zumindest ins Stocken, wäre das Wasser auf die politischen Mühlen der STF. Damit könnte Sie wieder ihren Dauerbrenner vom Nationalstaat, der Südtirol nichts Gutes will, aufleben lassen. Und Knoll könnte wieder auf Kompatscher losgehen (was er sowieso nur aus persönlichen Gründen tut).
Die Absicht ist dermaßen offenbar, dass sie, wie eigentlich alles was die STF tut, vollkommen plump wirkt.
Weshalb sollte der Landtag delegitimiert werden? Der Vertretungsanspruch besteht in der Zahl, nicht im Abstimmungsverhalten. Weshalb sollte die SVP eventuell in Zukunft dieses Anliegen nicht glaubhaft vertreten können? Sie hat ja dem vorherigen Antrag zugestimmt und ihn jetzt nicht abgelehnt.

Sa., 08.06.2024 - 07:06 Permalink
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Profil für Benutzer △rtim post
△rtim post Sa., 08.06.2024 - 11:52

Antwort auf von Manfred Klotz

Ich finde, zur Debattenkultur gehören auch ergebnisoffene Beiträge in der Sache selbst - abseits der bekannten Engführungen.
Es ist (sollte zumindest) für jeden klar (sein): Wer nicht wählt, entmächtigt sich selbst, schwächt die demokratische Institution des Landtags, die man vertritt und gibt auch angesichts der Zunahme von Politik(er)verdrossenheit und Nichtwählern ein völlig falsches Signal.
Ebenso gilt es demokratische Mehrheitsbeschlüsse auch als Agenda umzusetzen und nicht wie bisher jahrelang diese zu hintertreiben, zumal sie für die SVP nach eigener Aussage ein Anliegen darstellen.
Es wohl auch klar, dass jemand, der nichts (nachdrücklich) fordert, auch nichts bekommt (Simone de Beauvoir). Denn wie kann/will die SVP da noch in Rom ihr Anliegen glaubhaft vertreten, wenn sie die Abstimmung dazu im Landtag verlässt?

Sa., 08.06.2024 - 11:52 Permalink
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Alessandro Stenico Sa., 08.06.2024 - 11:12

Bei all diesen Diskussionen über die Übertragung von Zuständigkeiten frage ich mich immer, wer den anderen kontrolliert, natürlich kann die Kontrolle intern, extern, durch Legitimation oder durch Verdienst erfolgen.
Aber in der Praxis, die ich in meinen Dienstjahren erlebt habe, muss ich einfach darauf hinweisen, dass die Kompetenz, die Bereitschaft, Fragen zu praktischen Dingen zu beantworten, und die Erfahrung immer in jenen Institutionen vorgeherrscht haben, die viele von Ihnen gerne abwerten oder abschaffen würden, wie die Region oder das Büro des Regierungskommissars. Es ist nicht so, dass wir uns verbessern würden, wenn wir alle Kompetenzen an die Landesämter delegieren würden.

Sa., 08.06.2024 - 11:12 Permalink
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Profil für Benutzer △rtim post
△rtim post Sa., 08.06.2024 - 12:55

Antwort auf von Alessandro Stenico

Richtig. Positiv gewendet geht es um qualtitätsbestimmende Faktoren bei der Implementierung.
Das heißt auch zielführende und treffsichere Anpassungen, um fit zu sein gegenüber (neuen) Herausforderungen. Wieso also im Sinne des Subsidiaritätsprinzips keinen LH mit Zuständigkeiten eines Präfekten?
Wieso keine transnationale Euregio Tirol mit diesbezüglichen Kompetenzen? 1948 hatte es noch keine EU.

Sa., 08.06.2024 - 12:55 Permalink