Wirtschaft | Landwirtschaft

Falscher Ansatz für echtes Problem?

Die Zahl geschlossener Höfe bleibt stabil, trotzdem gibt es weniger landwirtschaftliche Betriebe als im Jahr 2010. Andreas Leiter Reber will nun das Höfegesetz ändern.
Bauernhöfe, Sarntal
Foto: Seehauserfoto
  • Der Freie Landtagsabgeordnete Andreas Leiter Reber will geschlossene Höfe mit einer Gesetzesänderung am Höfegesetz aus dem Jahr 2001 noch besser schützen. Denn beim Kauf von Bauernhöfen mit zwei oder drei Hektar gehe es schon lange nicht mehr vorrangig um die Bearbeitung der Wiesen, sondern um die Größe der Wohnkubatur im Grünen. „Wenn das Wohngebäude eines geschlossenen Hofes mehr wert ist als seine Wiesen, Äcker und Felder, dann ist die Grundlage für den landwirtschaftlichen Betrieb völlig aus dem Lot geraten“, erklärt Leiter Reber. 

    Vorgelegte Zahlen aus dem Landwirtschaftsressort zeigen zwar, dass im Zeitraum von 2013 bis 2024 in manchem Jahr mehr Höfe aufgelöst werden als hinzukommen. Insgesamt hat sich die Anzahl aber kaum verändert: Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher (SVP) geht davon aus, dass es sich bei 13.412 von aktuell rund 20.000 landwirtschaftlichen Betrieben um geschlossene Höfe handelt. Im Jahr 2013 waren es noch 13.410. Hingen war die Gesamtsumme der landwirtschaftlichen Betriebe bei der Zählung im Jahr 2010 mit rund 20.200 Betrieben um einiges höher. Als geschlossener Hof gilt ein Betrieb erst dann, wenn er von der Höfekommission auf Antrag des Eigentümers als solcher erklärt wird. 

  • Andreas Leiter Reber: Er will am Höfegesetz aus dem Jahr 2001 Hand anlegen, der Widerstand der Landwirtschaft dürfte groß sein. Foto: Seehauserfoto
  • „Bis zum heutigen Tag wurden weitere 175 Neubildungen und 173 Auflösungen genehmigt“, teilte Walcher Anfang des Jahres auf Anfrage von Leiter Reber mit. Das hängt auch damit zusammen, dass die Höfekommission nicht alle Anträge auf Auflösung oder Neubildung genehmigt. Im Jahr 2024 zum Beispiel gab es nur bei 10 von 19 Anträgen grünes Licht für die Auflösung. Allerdings zeigt sich auch Walcher gegenüber SALTO besorgt, da vermehrt Investoren Bauernhöfe kaufen und die Landwirtschaft nicht mehr fortführen.

  • Größere Anbaufläche ohne Nebenerwerb

    Der Landtagsabgeordnete der Opposition will diesen Trend nun mit einer Gesetzesänderung eindämmen und setzt bei Nebenerwerb und Mindestgröße von neu zu bildenden geschlossenen Höfen an: Leiter Reber schlägt vor, die Mindestgröße im Wein- und Obstbau von derzeit 3 auf 4 Hektar anzuheben und die für Junglandwirte geltende Sonderregel von 2 Hektar Mindestgröße zu streichen. Außerdem soll die Höfekommission bei der Antragstellung für neue Höfe ausschließlich die realen Erträge ohne Nebenerwerb des Hofes berechnen. Der Entwurf kommt voraussichtlich Ende März in die Gesetzgebungskommission.