Drehkreuz Seceda: Land prüft Fall
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In der Fragerunde nach der heutigen Pressekonferenz zur Tagung der Landesregierung schien die Position des Landeshauptmanns Arno Kompatscher zum Seceda-Drehkreuz klar: „Die Landesregierung stuft die Installation als nicht genehmigt ein, da sie in einem landschaftlich geschützten Gebiet errichtet wurde“. Die Gemeinde St. Ulrich sei bereits tätig geworden, andernfalls könne auch die Provinz eingreifen und eine Entfernung veranlassen. Diesbezüglich schlägt Peter Brunner, Landesrat für Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sowie Energie und Raumentwicklung, einen Lokalaugenschein vor, um zu prüfen, ob und in welchem Umfang ein Verfahren eingeleitet werden soll.
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„Da auch für uns diese Situation neu ist, möchten sich die zuständigen Ämter bei einem Lokalaugenschein vor Ort ein eigenes Bild machen und das persönliche Gespräch mit dem Eigentümer suchen. Anschließend werden wir prüfen, ob und in welchem Umfang ein Verfahren eingeleitet werden soll“, so Landesrat Brunner nach der heutigen Ressortsitzung.
Der Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich das Drehkreuz befindet, sei laut Statement des Landesrats in den vergangenen Tagen telefonisch kontaktiert worden. Damit wird der Aussage der Grundbesitzer widersprochen, dass es keine Versuche der Kontaktaufnahme gegeben hat. Josef Dorfmann, der Besitzer des Grundstücks, durch welchen der Weg zum Foto-Hotspot führt, und auf dem das Drehkreuz steht, antwortet auf die Frage, ob er kontaktiert wurde, im Moment keine Aussage tätigen zu wollen, „bis wir nicht mit den Verantwortlichen aus Politik, Tourismus und dem Liftbetreiber gesprochen haben“.
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Zugangsbeschränkungen erscheinen als Lösung
Für den Overtourism, gebe es laut Kompatscher keine einfache Universallösung. Stattdessen brauche es ein Maßnahmenbündel, bestehend aus Buchungssystemen, Besucherlimits, digitalen Informationssystemen und verbesserter Infrastruktur, um derartige Systeme tragen zu können. Ziel sei es, nicht nur den Tourismus zu lenken, sondern vor allem die Lebensqualität der Einheimischen und die Natur zu schützen. „Alle Ebenen sind gefordert. Jeder muss seinen Teil dazu beitragen. Wir müssen den Besucherfluss nicht nur qualitativ steuern, sondern auch quantitativ begrenzen. Beides ist notwendig”, so der Landeshauptmann.
In der vergangenen Woche sprachen sich Kompatscher und Tourismuslandesrat Luis Walcher klar für Zugangsbeschränkungen aus, wie sie bereits am Pragser Wildsee - mit Buchungspflicht und Besucherlimits - praktiziert werden.
Heftig kritisiert wird der Plan der Seilbahnbetreiber, die Beförderungskapazität zu verdreifachen – ein Vorhaben, das Kompatscher kategorisch ablehnt.
Auch der Handels- und Dienstleistungsverband Südtirols (HDS) schloss sich der Forderung nach einer besseren Besucherlenkung in touristischen Hotspots an. Präsident Philipp Moser unterstützt die Vorschläge von Walcher ausdrücklich und warnt vor den negativen Folgen eines unbegrenzten Tourismuswachstums: Überlastung von Umwelt, Infrastruktur und die Einschränkung der Lebensqualität gefährde nicht nur die Einheimischen, sondern auch den wirtschaftlichen Nutzen des Tourismus selbst.
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Unser LH in Bestform: wir müssen prüfen, alle Ebenen sind gefordert, qualitativ steuern, quantitativ begrenzen usw und so fort. Reden ist einfach und kostet nichts.
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Einfach schon,kostet aber viel,zu viel.
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i tät amal die Wiesen gscheid suren....
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„Die Landesregierung stuft die Installation als nicht genehmigt ein, da sie in einem landschaftlich geschützten Gebiet errichtet wurde“.
Schlussfolgerung:
...an allen anderen Orten wäre sie erlaubt!
Au, au, au ich seh Drehkreuze wie Speedbozen aus dem Boden sprießen!
...ach, die sind zur Zeit auch nicht erlaubt!
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Seit Wochen warte ich auf das übliche HGV geschwafel, dass es keine Touristen gebe, dass für alles die Einheimischen schuld seien da sie ihrer Arbeit nachgehen bzw. nicht zu Hause bleiben...
Die sind wohl im Winter... ehhh... Simmerschlaf.
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Interessant, was es hier alles zu prüfen und zu lokalbeaugenscheinigen gibt, bevor man feststellen kann, ob das Drehkreuz rechtens ist oder nicht (dass hier einfach schwarz abkassiert wird, wäre doch eigentlich schon genug, um einzuschreiten oder?). Erinnern wir uns, wie schnell die Kunstinstallation Schranke&Zollhäuschen von Aron Demetz vom Straßendienst „verräumt“ wurde, obwohl die ganz harmlos am Straßenrand stand und niemanden behindert oder bemautet hat…?
Künstler sind halt keine Bauern.
Antwort auf Interessant, was es hier… von evikeifl
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Wenn die Strasse dem Zentralstaat gehört, darf man nicht viel scherzen.
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Ich muss wohl was verpasst haben.
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Ich beziehe mich auf die Aussage, laut der den Verkehr auf Südtiroler Passstrassen( sowie auf der Strasse die ins Gherdeina Tal führt) nicht eingeschränkt werden kann. Weil eben der Staat das nicht zulässt.
Haben Sie andere Informationen zu dieser Angelegenheit?
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Es handelt sich um einen offiziellen Wanderweg, daher besteht der Duchgangsrecht auch wen es sich um Privatgrund handelt.
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Alternative, ... den Wanderweg mit einem Schafs-Zaun auf 2 Meter mit scharfer E-Unterstützung einzäunen!
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5 € Zutrittsgebühr...tss.. Hätte einen Tip für die geschäftstüchtigen Grödner und andere Landsleute wie man fett Kohle machen kann. In dem verlinkten Video die Inputs.
https://youtu.be/V1FDMcrZvJA?si=nHYDbvTCgPjqRob8
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Ein Durchgangs-, bzw. Durchfahrtsrecht kann nur der erstreiten, der dieses unbedingt benötigt, weil er dort wohnt oder Land- oder Forstwirtschaft betreibt und keinen alternativen Zugang bzw. keine andere Zufahrt hat (und diese auch nicht realisierbar ist). Zudem muss dieses Servitut grundbücherlich vermerkt sein. Ich gehe davon aus, dass dies bei keinem Wanderweg zutrifft.